Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Sexueller Missbrauch: Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt (Krefeld)

Eine psychisch kranke junge Frau hatte ihrem Onkel vorgeworfen, sie über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht zu haben - woraufhin für den Mann im Jahre 2012 ein sozialer und beruflicher Apltraum begann. Schlussendlcih wurde das Verfahren aber mangels Tatverdachts eingestellt.

Konkret sollte mein Mandant seine zur „Tatzeit“ zwischen sechs und zwölf Jahre alte Nichte mehrfach schwer sexuell missbraucht haben - so behauptete es jedenfalls die mittlerweile Mitte 20 jährige im Jahre 2012, als sie ohne erkennbare Veranlassung auf einem Polizeirevier in Krefeld erschien.

Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wurde eingeleitet, die Anschuldigung durch die Staatsanwaltschaft Krefeld lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Vielzahl von Fällen.

Doch die Aussage der Frau begründete (zumindest aus Sicht der Verteidigung) bereits von Beginn an Zweifel an der Richtigkeit.

Grundsätzlich ist kompetenten Strafverteidigern, welcher sich mit Sexualdelikten - insbesondere sexuelle Nötigung, Vergewaltigung sowie schwerer sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen - beschäftigen bekannt, dass eine Aussage dann besonders glaubwürdig wirkt, wenn sie so genannte Realkennzeichen enthält (vgl. hierzu: aussagepsychologische Gutachten). Beispielsweise schenkt man Aussagen eher Glauben, in welchen bestimmte Details geschildert werden, oder welche in einen sog, räumlich-zeitlichen Kontext eingebettet sind.

Dieser Umstand war aber offenbar auch der Anzeigeerstatter bekannt, welcher gegenüber der Polizei eine Aussage machte, welche vollkommen überzeichnet und mit Realkennzeichen nahezu bis zum Rand aufgeladen war.

Bezeichnenderweise konnte die „Geschädigte“ auch genau 7 - wie sie selbst bezeichnete – „Szenen“ beschreiben, jede aufgeladen und angereichert durch unterschiedliche Realitätsmerkmale.

So wollte sie sich beispielsweise noch genau daran erinnern können, dass mein Mandant ihr im Alter von sechs Jahren den Badeanzug im Intimbereich zur Seite geschoben habe, wobei sie - was in der Tat an eine nahezu fantastische Gedächtnisleistung grenzt - sich sogar an die Richtung erinnern wollte, in welche der Badeanzug hierbei geschoben wurde.

Bei einer anderen „Szene“ beschrieb sie unwahrscheinlich detailliert die angeblichen Körperpositionen, in welchen sich der sexuelle Missbrauch ereignet haben sollte - konnte hierbei aber auch Dinge detailgetreu angeben, die sie aus dieser Körperposition optisch überhaupt nicht wahrgenommen haben konnte.

Darüber hinaus fiel auf, dass die junge Frau unterschiedliche Klinikaufenthalt hinter sich hatte; insbesondere hat sie sich in psychiatrischen Kliniken aufgehalten und hier offenkundig regelmäßig Kontakt zu realen Missbrauchsopfern gehabt. Angesichts dieses Umstandes lag es für die Verteidigung auf der Hand, dass sich die Anzeigeerstatterin hierdurch leicht entsprechendes Schemawissen angeeignet haben konnte.

Auch nachdem die Verteidigung die massiven Zweifel an der Richtigkeit der Angaben herausgearbeitet hatte, sah sich die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage eine eigenständige Entscheidung zu treffen und gab sodann ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag (durch derartige Gutachten werden bei der Staatsanwaltschaft Entscheidungen auf außenstehende Personen delegiert).

Letztlich kam die Gutachterin auch zu dem Ergebnis, dass den Angaben keinen Glauben zu schenken sei. Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde sodann eingestellt.

Eröffnet wurde bei der Staatsanwaltschaft Krefeld aber zugleich ein neues Verfahren: das Ermittlungsverfahren gegen die Anzeigeerstatterin - wegen Vortäuschen einer Straftat, falscher Verdächtigung und übler Nachrede.

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