Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Beleidigung auf sexueller Grundlage

Beleidigung auf sexueller Grundlage: Vorladung als Beschuldigter oder Anklage erhalten?

Anklage wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage?

 

Vorladung wegen: Beleidigung auf sexueller Grundlage?

 

Eine „klassische“ Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt eine vorsätzliche Kundgabe von Missachtung oder Nichtbeachtung einer anderen Person voraus. Die Beleidigungshandlung kann hierbei entweder verbal oder durch eine beleidigende Handlung (z.B.: zeigen des Mittelfingers) vorgenommen werden.

Einen Sonderfall stellt hier die so genannte Beleidigung auf sexueller Grundlage dar. Erforderlich ist hier nach der Rechtsprechung oberster Gerichte, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm beabsichtigte - sexuell herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist.

Eine solche Herabsetzung des Betroffenen ist noch nicht gegeben bei bloßer Taktlosigleit oder bei distanzlosem Aufdrängen eines obszönen Humors. Ebenso wenig ist der Tatbestand der Beleidigung erfüllt bei einer offensiven Konfrontation anderer Personen mit sexualbezogenen Äußerungen.

Eine Missachtung des er Anspruchs einer anderen Person kann jedoch gegeben sein, wenn einer andere Person durch einen sexuellen Annäherungsversuche unterstellt werden soll, diese sei ohnehin zum Sexualkontakte bereit, da sie bei der Auswahl der Sexualpartner nicht wählerisch sei. Ebenso kommt eine sexualbezogenen Beleidigung beispielsweise in Betracht bei demonstrativem Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen mit dem Ziel die andere Person moralisch und sittlich zu korrumpieren. Etwas anderes gilt jedoch wieder bei ernst gemeinten Angeboten.

Wird eine sexualbezogenen Beleidigung durch eine beleidigende Handlung begangen (beispielsweise beim Demonstrieren sexueller Körperbewegungen gegenüber dem Betroffenen) ist häufig zugleich auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung verwirklicht.

Die Tat wird bestraft mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Soweit der Täter strafrechtlich vor der Tat noch nicht in Erscheinung getreten ist, dürfte die Tat regelmäßig außergerichtlich gegen eine Geldauflage (Erwachsene) bzw. Arbeitsauflage (Jugendliche, Heranwachsende) eingestellt werden.

 

Im August 2020 erschien im größten deutschen Wissenschaftsverlag "Springer-Verlag" ein Fachbuch von Herrn Odebralski zum Thema "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren".

 

 

Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Beleidigung?

Anklage wegen sexueller Beleidigung?

- bundesweite Strafverteidigung -