Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Neue Regeln in der Debatte für Schwangerschaftsabbrüche
Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig noch unter Strafe stehen?
Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission ist dafür, Abtreibungen in der frühen Phase der Schwangerschaft aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In dem Abschlussbericht heißt es: ,,Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.’’
Schwangerschaftsabbruch: Die geltende Rechtslage
Nach §218 StGB sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig. Davon gibt es jedoch umfassende Ausnahmen, insbesondere wenn der Abbruch im Rahmen der sogenannten Beratungsregeln durchgeführt wird. Hier muss der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgen und die Schwangere muss sich zuvor einer Pflichtberatung unterzogen haben, sowie eine Wartefrist eingehalten haben. Die Experten sind der Meinung, dass so eine Regelung einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht Stand halten würde. Stattdessen müssten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten. Verboten bleiben soll weiterhin der Abbruch in der Spätphase der Schwangerschaft, das heißt ungefähr in der 22. Woche seit dem Beginn der letzten Menstruation. Was in der Zwischenphase geregelt werde, liege im Ermessen des Gesetzgebers.
Neuregelung zur Eizellenspende und Leihmutterschaft
Des Weiteren soll auch das Verbot der Eizellenspende abgeschafft werden. Diese ist seit 1990 durch das Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Sofern die Legalisierung der Eizellenspende auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, welche insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und des Kindeswohls gewährleistet, sei diese zulässig. In vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien etc. ist die Eizellspende erlaubt.
Leihmutterschaft hingegen könnte verboten bleiben. Aber auch hier ließe sich in bestimmten Fällen um eine Zulassung in bestimmten Fällen nachdenken, wenn der Schutz der Leihmutter und der des Kindeswohls ausreichend gewährleistet wird. Hierbei sei es jedoch voraussetzend, dass sich die Eltern und die Leihmutter kennen oder eine Vereinbarung treffen, dass die Beziehung noch über die Geburt hinaus bestehe. Zudem wäre eine Art ,,Aufwandsentschädigung’’ für die Mutter gesetzlich vorzusehen.
Strenge Geheimhaltung der Experten
Die Expertinnen und Experten beraten seit über einem Jahr über die Streichung des Abtreibungsparagraphen aus §218 StGB und die Möglichkeit zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft. Wegen der komplexen und sensiblen Thematik sei diesen strenge Geheimhaltung auferlegt. Umso mehr ärgert sich das Bundesjustizministerium darüber, dass die Inhalte der Beratungen doch jetzt schon an die Öffentlichkeit gelangt sind. Erst am 15. April will die Expertenkommission ihre Ergebnisse der Bundesregierung vorlegen.
Union droht mit Gang nach Karlsruhe
Die rot-grün-gelbe Ampelkoalition hatte bereits zu Beginn ihrer Amtszeit mit der Abschaffung des §219a StGB grundlegende Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht.
Dieser hatte zuvor das Werbeverbot für Abtreibungen gergelt und immer wieder dazu geführt, dass Ärzte und Ärztinnen sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten. Eine Abschaffung des §218 StGB wäre noch weitreichender. Die Spitzen der Unionsfraktionen drohen mit einer Klage, sollte die Ampel den Vorschlägen folgen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten, Thorsten Frei, warnt entschieden davor, mit einem solchen Vorgehen die gesellschaftlichen Konfliktlinien nach dem Kompromiss um das Abtreibungsrecht aus der 1990er Jahren wieder neu zu entfachen. In einer Situation in der die Koalition ganz andere Probleme zu bewältigen haben, wie beispielsweise die Wirtschaftskrise oder die steigende Kriminalitätsrate sei ein solcher Vorstoß ,,grundüberflüssig’’.
Auch Alexander Dobrindt, der Vorsitzende der CSU im Bundestag, drohte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Für ihn sei die Abschaffung des §218 StGB ein ,,weiterer Baustein in der Polarisierung der Gesellschaft.’’ Mit der Einführung des Paragraphen des §218 StGB sei vor 30 Jahren ein schwieriger Kompromiss erarbeitet worden. Afd-Fraktion zeigte sich schockiert über die Vorschläge der Kommission. Schwangerschaftsabbrüche müssten für die gesamte Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen werden und weiterhin rechtlich verboten sein.
Die Ampel wollte sich jedoch noch nicht äußern. Sie verwies auf die geplante Vorstellung der Kommissionsempfehlungen in der kommenden Woche. Wie die Debatte um die Schwangerschaftsabbrüche weitergeht, bleibt in Zukunft abzuwarten. Die Ampel dürfe jedoch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht der kommenden Regierung überlassen, so Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Gruppe ,,Die Linke’’. Deshalb müsse die Bundesregierung zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.
Quellen: welt.de, lto.de, zeit.de, tagesschau.de