Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

März 2020

Vergewaltigung: Bewährungsstrafe für Gaststätten-Betreiber (Münster)

Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Münster hat das Landgericht den Beschuldigten zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt - und sich damit vollumfänglich dem Antrag der Verteidigung angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fast drei Jahren gefordert und zur Begründung ausgeführt, dass man "für eine solche Tat grundsätzlich schon keine Bewährung bekommen dürfe". Dies - so das Landgericht Münster - stehe aber im Widerspruch zur Konzeption des Gesetzgebers, da in besonderen Fällen die Verhängung einer Bewährungsstrafe auch bei diesem Vorwurf vorgesehen sei.

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