Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

März 2021

sexuelle Belästigung: Verfahren gegen Arzt eingestellt (München)

Die Staatsanwaltschaft München hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen Schönheitschirurgen aus dem Großraum München eingestellt. Dem Arzt war von einer Mitarbeiterin vorgeworfen worden, durch wiederholte Berührungen sexuell übergriffig geworden zu sein.

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Freispruch: Bewertung mit "Facebook-Herz" keine strafbare Nachstellung (Essen)

Entgegen der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Essen einen jungen Mann vom Vorwurf der Nachstellung freigesprochen und zugleich festgestellt: die Kommentierung eines Bildes (von insgesamt 78) mit einem Herz auf der Plattform Facebook ist keine strafbare Nachstellung. Ebenso wenig strafbar ist die Begrüßung mit dem Wort "Hallo" bei einem zufälligen Zusammentreffen.

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