Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

2023

Exhibitionistische Handlungen: Verfahren eingestellt (Tübingen)

Die Staatsanwaltschaft Tübingen auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen Vornahme exhibitionistischer Handlungen außergerichtlich mangels Tatverdachts eingestellt. im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme ließ sich der Tatverdacht durch die Verteidigung in tatsächlicher Hinsicht widerlegen.

Kinderpornografie bei WhatsApp: Verfahren eingestellt (Iserlohn)

Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Hagen ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus Iserlohn mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, ein kinderpornographisches Bild über den Messenger Dienst WhatsApp erhalten und abgespeichert zu haben. Dieser tatverdacht ließ sich - wire so oft - auch hier wiederlegen.

Sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (Flensburg)

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen Beschuldigten mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, eine Frau auf einer Feier in sexueller Weise berührt zu haben. Dieser Vorwurf konnte durch die Verteidigung widerlegt werden.

Besitz von (virtueller) Kinderpornografie: Freispruch aus rechtlichen Gründen (Emden)

Das Amtsgericht Emden hat unseren Mandanten in der Hauptverhandlung vom Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie auf Antrag der Verteidigung freigesprochen und sich so vollumfänglich dem Antrag und insbesondere der rechtlichen Einordnung durch die Verteidigung angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, konnte aber mit ihrer Rechtsauffassung nicht überzeugen.

Vergewaltigung: Freispruch für Jugendlichen (Villingen-Schwenningen)

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat unseren Mandanten vom Tatvorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und ihn zugleich sozial rehabilitiert. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ihm vorgeworfen, eine junge Frau gegen ihren Willen zum Oralverkehr gezwungen und sie im Rahren einer Penatratuion verletzt zu haben.

Vergewaltigung: Angeklagter freigesprochen (Hannover)

Auf Antrag der Verteidigung hat das Amtsgericht Hannover einen Beschuldigten Musikdozenten vom Tatvorwurf der sog. schweren sexuelle Nötigung nach mehrtägiger Hauptverhandlung und intensiger Beweisaufnahme vollumfänglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann vorgeworfen, eine Studentin nach einer Feier vergewaltigt zu haben.

Kinderpornografie bei WhattsApp: Jugendlicher freigesprochen (Mülheim an der Ruhr)

In einem Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie hat sich das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr dem Antrag der Verteidigung angeschlossen und den Beschuldigten Jugendlichen vom Tatvorwurf freigesprochen. Dem Jugendlichen war das Bild mit kinderpornographischen Inhalten über den Kommunikationsdienste WhatsApp zugegangen. Nach dem Vorbringen der Verteidigung ließ sich aber letztlich nicht ausschließen, dass sich dieses ohne Kenntnis des Beschuldigten im Hintergrund automatisiert abgespeichert hatte.

sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Hamm)

Die Staatsanwaltschaft in Hamm hat auf Antrag und nach intensiven Vorbringen der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann aus Hamm mangels Tatverdachts eingestellt. Hiermit folgt die Staatsanwaltschaft haben dem Antrag der Verteidigung. Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift waren zahlreiche Widersprüche und Missstände im Rahmen der Ermittlungen aufgezeigt worden. Auf dieser Grundlage - so die Staatsanwaltschaft haben in ihrer Einstellungsverfügung - sei eine Verurteilung letztlich "nicht zu erwarten".

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