Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

News Archiv

Besitz von Kinderpornografie auf Snapchat: Verfahren eingestellt (Oldenburg)

 

Unser Mandant staunte zunächst nicht schlecht, als im Dezember  2021 die Polizei Oldenburg bei ihm erschien (bzw. an der Wohnung seiner Eltern, unser Mandant war noch Jugendlicher und wurde zu Hause), um eine Hausdurchsuchung wegen des Tatvorwurfs besitzt von Kinderpornographie durchzuführen. Hier wurde ihm vorgeworfen, über die Social Media-Plattform Snapchat mehrere kinderpornographische Dateien verschickt zu haben.

Hierzu ist zunächst zu sagen, dass wir Verfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie über die Plattform Snapchat regelmäßig auf dem Tisch haben und hier sehr häufig bearbeiten. Die meisten dieser Verfahren können wir durch eine kluge Argumentation und eine geschickte Verteidigungserklärung zur Einstellung bringen und die Angelegenheit so schnell und diskret für unsere Mandanten beseitigen, sodass es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung wegen des Tatvorwurfs Besitzes von Kinderpornographie kommt.

Und so traf unser Mandant als Beschuldigter wegen Besitz von Kinderpornographie in Oldenburg auch gleich zu Beginn des Verfahrens die richtige Entscheidung und beauftragte uns damit, seine Vertretung in dieser Angelegenheit gegenüber der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu übernehmen.  Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht verteidigen wir regelmäßig Beschuldigte gegen den Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie in ganz Deutschland, Niedersachsen und natürlich auch regelmäßig in Oldenburg.

In solchen Verfahren wird von Behörden in den USA an deutsche Strafverfolgungsbehörden eine automatische Meldung vorgenommen. In vielen von solchen Fällen wird anhand des Benutzernamens bei Snapchat, der E-Mail-Adresse oder des Geburtsdatums, aber auch bei einer gespeicherten Telefonnummer Personen als potenzielle Täter ermittelt. Auch die IP-Adresse wird gespeichert von den nein minus Plattformen Online-Plattformen und übermittelt. Der Anschlussinhaber ist in vielen Fällen dann der Tatverdächtige aus Sicht der Polizei.

Im Anschluss an eine solche Verdachtsmeldung aus den USA kommt es häufig dann zu Wohnungsdurchsuchungen oder Hausdurchsuchungen. Hierbei werden Speichermedien gesucht und von der Polizei sichergestellt. Diese Speichermedien werden dann untersucht danach, ob sich auf Ihnen Kinderpornografie oder jugendpornographische Dateien befinden. Solche Ermittlungen belasten unsere Mandanten natürlich immer sehen.

In diesem Fall konnten wir unseren Mandanten aber effizient und schnell helfen: wir haben die Ermittlungsergebnisse analysiert und darauf aufbauend dann eine umfassende Verteidiger Erklärung formuliert. Ziel war es, dass das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird.

Auch hier konnten wir wieder überzeugend gegenüber der Staatsanwaltschaft argumentieren, dass aus juristischer Sicht unser Mandant nicht als Täter mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit infrage kommt. Denn grundsätzlich wäre es möglich gewesen, dass ein Dritter sich Zugang zum Account bei Snapchat des Mandanten oder auch zu dessen WLAN sich hätte verschaffen können.

Für den Mandanten sprach auch dass auf den sicher gestellten Geräten sich keine strafbare Inhalte gemäß § 184 b  StGB befunden haben.

Rechtsanwalt Odebralski unverbindlich kontaktieren

Was ist die Summe aus 6 und 2?