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Besitz von Kinderpornografie: Verfahren eingestellt (Duisburg)

Ende des Jahres 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg eine Wohngemeinschaft von Studenten wegen des Verdachtes des Besitzes von Kinderpornografie durchsucht.

Im Rahmen der Durchsuchung konnte ein Computer durch die Polizei Duisburg sichergestellt werden, auf dessen Festplatten sich eindeutig eine Vielzahl an kinderpornografischen Dateien befand. Der Computer war im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellt worden.

Der Tatverdacht wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie richtete sich sodann gegen alle Bewohner der Wohngemeinschaft. Die Besonderheit des Verfahrens bestand darin, dass der Computer zwar einem der Beteiligten gehörte, jedoch von sämtlichen Bewohnern der Wohngemeinschaft gelegentlich zu Recherchezwecken genutzt worden war. So war eben der Bewohner das Passwort bekannt, insofern konnte eine eindeutige Zuordnung der kinderpornografischen Dateien zu einem der Bewohner nicht mit letzter Sicherheit erfolgen.

Die Staatsanwalt Duisburg schloss sich insofern dem Vorbringen der Verteidigung an und  das Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen alle Beschuldigten wurde eingestellt.

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