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Diebstahl: Amtsgericht spricht Angeklagten frei (Augsburg)

Voller Einsatz für meine Mandanten - in kleinen wie in großen Verfahren. Amtsgericht Augsburg spricht Angelagten frei.

Angeklagt wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall hat das Amtsgericht Augsburg einen Angelkagten nach Vernehmung der Tatzeugen freigesprochen. Die Aussagen hatten massive Widersprüche ergeben - insbesondere die Aussage der Hauptbelastungszeugin hinterließ mehr als ein Fragezeichen.

So hatte die Hauptbelastungszeugin im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angegeben, mein Mandant sei gemeinsam mit einem Mittäter in ihrer Wohnung gekommen, die dort massiv bedrängt und gegen ihren Willen Schmuck und sonstige Gegenstände an sich gebracht.

Konnte sie die Gegenstände und das gesamte (angebliche) Verhalten beider noch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei beschreiben, zeichnete sich vor Gericht - insbesondere nach intensiver Vernehmung durch die Verteidigung - ein anderes Bild, welches geprägt war durch Erinnerungslücken und widersprüchliche Angaben im Vergleich zu den früheren Beschuldigungen. Angesichtrs dessen war das Amtsgericht Augsburg sodann daran gehindert, den Angeklagten wegen Diebstahls zu verurteilen.

Dieser freut sich gleich doppelt, stand er doch unter laufender Bewährung und musste im Falle einer Verurteilung zudem noch den Bewährungswiderruf in der anderen Sache befürchten.

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