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Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Dortmund)

In Verfahren wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauchs von Kindern gibt es meiner bisherigen Erfahrung nach zwei Gruppen von Betroffenen, wenn die Vorladung als Beschuldigter aus dem Briefkasten genommen wird:

die eine Gruppe weiß das Ganze sofort zuzuordnen und denkt in einigen Fällen "Mist, jetzt kam wegen dieser Sache also doch etwas". Die zweite Gruppe von Beschuldigten denkt hingegen, dass es sich wohl um eine Verwechslung handeln muss und kann das ganze überhaupt nicht zuordnen; und steht mit einem großen Fragezeichen über dem Kopf und der Vorladung in der Hand in den eigenen vier Wänden - da man weiß schlichtweg nicht weiß, worum es geht und sich auch keiner Schuld bewusst ist.

Mein Mandant in dem hiesigen Verfahren gehörte zur zweiten Gruppe, erst die Akteneinsicht brachte Klarheit darüber, dass offenbar ein Nachbarskind ihm vorwirft, es während einer Autofahrt sexuell berührt zu haben - die Vorladung der Polizei Dortmund lautete insofern auf sexuellen Missbrauch von Kindern.

Den Akten ließen sich sodann erhebliche Vorwürfe entnehmen, welche jedoch im Rahmen einer umfassenden Verteidigerklärung entkräftet und auch die Aussagen als insgesamt unglaubhaft widerlegt werden konnten.

Insofern stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund das Verfahren mangels Tatverdacht ein - eine unglaubliche Erleichterung für meinen Mandanten und seine Familie.

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