Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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sexueller Übergriff: Angeklagter in Berufung freigesprochen (München)

Unserem Mandanten war vorgeworfen worden, in einer Diskothek gegenüber einer Frau, die er dort in diesem Abend kennengelernt hatte, sexuell überflüssig geworden zu sein. Angeklagt war hier ein sexueller Übergriff gemäß § 177 StGB.

Konkret ging es in dem Verfahren darum, dass die Frau sich mit dem Mann - unserem späteren Mandanten - zunächst unterhalten und einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht hatte. Anschließend war diese, nachdem der Beschuldigte Getränke geholt hatte, leicht eingeschlafen, woraufhin er - in der Annahme, eine Fortsetzung der Küsse und sonstigen zu Neigungen sei auch von der Frau weiterhin gewünscht - diese mit Berührungen an Hals und Wange versucht hatte, wieder zu wecken. Darauf waren Türsteher aufmerksam geworden, es folgte die Einleitung eines Strafverfahrens und eine Anklage zum Amtsgericht München in erster Instanz.

Mein Mandant, seinerzeit unbeholfen und unerfahren mit gerichtlichen Angelegenheiten, ließ sich einen Pflichtverteidiger an die Seite stellen. Dessen Verhalten soll an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden, jedenfalls führten die "Verteidigungskünste" des Pflichtanwaltes am Ende dazu, dass unser späterer Mandant zunächst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Eine solche ist in ein polizeiliches Führungszeugnis einzutragen.

Für die Berufungsinstanz entschied unser Mandant sich dann dazu, sich einen richtigen Anwalt zu suchen, insbesondere einen Verteidiger der sich auf die Vertretung in Sexualstrafverfahren spezialisiert hat und sich mit dieser Materie gut auskennt. Wir übernahmen sodann das Mandat für die Berufungsverhandlung.

Hier gelang es im Rahmen der zweitägigen Beweisaufnahme Zweifel dahingehend zu säen, ob die Berührungen nach Eintreten des "schlafähnlichen Dämmerzustandes" bei der Frau tatsächlich einen Ausmaß erreichen, welches der vom Gesetzgeber geforderten Erheblichkeit eines sexuellen Übergriffes gerecht wird.

Letztlich entschied das Landgericht München, das hiervon nicht zweifelsfrei auszugehen sei und sprach unseren Mandanten von den Vorwürfen vollumfänglich frei.

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