Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Vergewaltigung: Bewährungsstrafe für Gaststätten-Betreiber (Münster)

Es gibt verschiedene Arten, mit dem Vorwurf der Vergewaltigung umzugehen - welche hier aufgrund der Übersichtlichkeit natürlich nicht alle dargestellt werden sollen.

Unter anderem kommt es aber vor, dass sich ein Beschuldigter dazu entschließt, die Tat einzuräumen, um dem Opfer eine konfrontative und umfassende Aussage vor Gericht zu ersparen, gegenüber der Öffentlichkeit seine Verfehlung eingesteht und darüber hinaus noch eine sehr hohe Summe als Schmerzensgeld zu bezahlen. Und in diesen Fällen sieht der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit vor, auch bei einem Vergewaltigungs-Vorwurf - natürlich immer abhängig vom Einzelfall - eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Dies hatte die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden Verfahren rechtlich falsch beurteilt und pauschal darauf abgestellt, dass "bei derartigen Vorwürfen keine Bewährungsstrafe verhängt werden dürfe".

Eine überraschende (da insbesondere rechtlich falsche) und populistische Einstellung - die man vielleicht am Stammtisch erwarten mag, aber nicht von einer studierten Staatsanwältin in einem Verhandlungssaal des Landgerichts.

Glücklicherweise konnte die Staatsanwältin, welche unter Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung eine Haftstrafe von nahezu drei Jahren gefordert hatte, mit ihrem Plädoyers das Gericht nicht überzeugen. Die Strafkammer des Landgerichts schloss sich vielmehr der Verteidigung an und verhängte eine Bewährungsstrafe.

Insgesamt das Resultat einer guten Verteidigungsstrategie, der Beschuldigte Gaststättenbetreiber aus Münster verlässt den Gerichtssaal als "freier Mann".

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