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Darknet-Bestellung: kein Tatnachweis möglich, Verfahren eingestellt (Dortmund)

Der Lehrerin aus Dortmund war vorgeworfen worden, Mitte des Jahres 2020 eine Bestellung von Drogen über das Internet aufgegeben zu haben.

Das Verfahren war in Gang gekommen, nachdem beim Hauptzollamt Dortmund eine verdächtige Postsendung aufgefallen und geöffnet worden war. In dieser befanden sich etwa 10 g Marihuana, als Empfänger auf der Postsendung stand der Name meiner späteren Mandantin. Machte es instinktiv richtig, leistete der Vorladung wegen Drogen keine Folge und setzte sich mit unserer Kanzlei in Verbindung.

Durch eine rechtlich fundierte Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft Dortmund unter Hinweis auf unterschiedliche zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen zur Frage des Tatnachweises bei einer sogenannten Darknet Bestellung konnte es dann gelingen, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen.

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