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Verfahren wegen Kindesmissbrauch eingestellt (Trier)

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Anwalt für Sexualdelikte Trier

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, Besitz von Kinderpornografie, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung im Bezirk der Staatsanwaltschaft Trier? Dann sind Sie bei uns zunächst richtig.

Als mittlerweile bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht haben wir uns darauf spezialisiert, derartige Vorwürfe zu bearbeiten. Wir verteidigen jährlich über 800 Beschuldigte in Sexualstrafverfahren - und konnten uns hierdurch im Laufe der letzten Jahre zum bundesweit absoluten Marktführer im Bereich Sexualstrafrecht etablieren. Herr Rechtsanwalt Oddebralski ist nicht nur Fachbuchautor für den renommierten Wissenschaftsverlag Springer, regelmäßig gerngesehener Gast auf Fachveranstaltungen zum Thema Sexualstrafrecht, sondern darüber hinaus auch Dozent und Referent für den Anwaltsverein zum Thema Sexualdelikte und letztlich bundesweit renommiert als genialer Prozessanwalt und ausgewiesener Experte für schwierige Konstellationen von Aussage gegen Aussage

Machen Sie bei der Wahl Ihres Anwalts für Sexualdelikte in Trier keine Kompromisse.

Vertrauen Sie keinem Anwalt, der nicht schwerpunktmäßig Sexualstrafverfahren bearbeitet nur weil dessen Kanzlei vielleicht regional besser gelegen ist und es sich um einen Anwalt aus der Nähe handelt. Das Kriterium der Ortsnähe spielt für Beschuldigte in Sexualstrafverfahren heutzutage keine Rolle mehr, entscheidend ist alleine das Kriterium der Kompetenz und die Erfahrung im Umgang mit Sexualdelikten in Trier.

Sofern auch Sie eine Vorladung wegen Kindesmissbrauch durch die Polizei Trier erhalten haben, eine Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Trier, eine polizeiliche Vorladung wegen einer anderen Sexualstraftaten in Trier oder gar eine Anklage wegen einer Sexualstraftat vom Amtsgericht Trier oder dem Landgericht Trier vorliegt, dann nehmen Sie noch heute schnell und unkompliziert Kontakt mit uns auf:

 

info@ra-odebralski.de

0151-11632082

 

Informieren Sie sichzunächst auf unserer Homepage dazu, welche Strafen im Falle einer Verurteilung drohen können und warum es sinnvoll ist, gerade bei einem derart sensiblen Vorwurf ausschließlich einem erfahrenen und bundesweit renommierten Experten zu vertrauen.

Lassen Sie uns die Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Trier bzw. den Durchsuchungsbeschluss wegen Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Trier gerne schnell und unkompliziert per E-Mail zukommen, als Anwalt für Sexualdelikte in Trier melden wir uns zeitnah zurück und finden gemeinsam eine Lösung.

 

Vorladung wegen Kindesmissbrauch Trier

Sie haben eine Vorladung wegen Kindesmissbrauchs durch die Polizei in Trier erhalten?

Dann machen Sie es zunächst richtig, dass sie sich hier auf unserer Internetseite darüber informieren, was es bedeutet, eine solche Vorladung zu erhalten und wie man sich nun verhalten bzw. insbesondere nicht verhalten sollte. Wovon man in einer solchen Situation auf jeden Fall absehen sollte ist, der polizeilichen Vorladung wegen Kindesmissbrauch Folge zu leisten, zu dem Termin bei der Polizei in Trier zu erscheinen und dort eine Aussage zu machen.

Nun haben wir im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass dieser Ratschlag nicht jedem Beschuldigten sofort einleuchtet. Gerade wenn Beschuldigte Unschuldiges sind, besteht ein gesteigertes Bedürfnis danach, den Termin wahrzunehmen und der Polizei in Trier seine Sicht der Dinge darzulegen. Das ganze läuft nach dem Gedanken "wenn ich nichts gemacht habe, kann mir auch nichts passieren".

hierzu ist zu sagen, dass diesem Trugschluss bereits viele erlegen sind und sich dann letztlich in einer Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Trier wiedergefunden haben.

Denn tatsächlich ist gerade das Gegenteil der Fall: Gerade wenn man nichts gemacht hat sollte man einen guten Anwalt nehmen der einem dabei hilft, dies gegenüber der Polizei glaubwürdig darzustellen. Zur Polizei gehen können Beschuldigte, die ohnehin beabsichtigen, die im Raum stehenden Vorwürfe geständig einzuräumen. Denn um bei der Polizei ein Geständnis abzulegen, braucht man letztlich streng genommen keinen Anwalt. Um bei der Polizei Trier anzugeben, dass man die Tat begangen hat, erwischt wurde und nun eine milde Strafe für den begangenen Kindesmissbrauch möchte, schafft man in der Regel ohne Begleitung durch einen Anwalt für Sexualdelikte in Trier.

Insofern soll an dieser Stelle der wichtige Ratschlag gegeben werden: sofern Sie eine Vorladung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Trier erhalten haben, nehmen Sie diesen Termin dort nicht wahr. Insbesondere nicht, sofern die Vorwürfe nicht richtig sind und bestritten werden sollen. Nehmen Sie Kontakt zu uns als bundesweit größter Kanzlei für Sexualdelikte auf, lassen uns die Unterlagen gerne schon per E-Mail zukommen und wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

 

Anklage wegen sexuellem Missbrauch Landgericht Trier

sofern Sie eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch das Landgericht Trier erhalten haben, läuft das Verfahren bereits seit einiger Zeit. Vielleicht haben Sie den Kopf in den sprichwörtlichen Sand gesteckt und darauf gehofft, die Vorwürfe würden sich von alleine erledigen. Vielleicht haben Sie bislang dem falschen Anwalt vertraut oder einen Anwalt an ihrer Seite gehabt, der kein ausgewiesener Experte für Sexualdelikte ist und im Ermittlungsverfahren keine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat mit dem Ziel, die Vorwürfe außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Sofern dies der Fall ist, sind Sie gut beraten, jetzt die sprichwörtliche Notbremse zu ziehen und einen erfahrenen Experten für Sexualdelikte Trier mit der Vertretung ihrer Interessen vor dem Amtsgericht Trier oder gar im Landgericht Trierzu beauftragen.

Gerade in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist Fachwissen zu dem jeweiligen Delikt unerlässlich. Wir haben bereits Tausende von Beschuldigten durch Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder anderer derartiger Vorwürfe begleitet, sowohl in Trier, als auch im gesamten Bundesgebiet.

 

Anwalt für Sexualdelikte Trier

Sofern also auch Sie einen spezialisierten Anwalt für Sexualdelikte in Trier benötigen, sind Sie bei uns richtig.

Dies gilt nicht nur für Verfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern auch im Falle einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Trier oder einer Anklage wegen Kinderpornographie zum Amtsgericht Trier. Legen Sie bei einem derartigen Vorwurf ihre Zukunft, ihre Reputation und letztlich ihre Freiheit in die Hände von Deutschlands größter Kanzlei für Sexualstrafrecht und wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.

Sexualstrafrecht Trier: bei Deutschlands Nummer 1 in guten Händen.

 

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