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sexueller Missbrauch: Angaben widersprüchlich - Verfahren eingestellt (Berlin)

Dem jungen Mann aus Berlin war Anfang des Jahres 2021 eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Berlin zugegangen.

Der Mann konnte den Vorgang zunächst gar nicht zuordnen, verhielt sich aber instinktiv richtig und leistete der Vorladung als Beschuldigter keine Folge. Nch erfolgreicher Suche im Internet nach spezialisierten Kanzleien für Sexualdelikte man datierte er uns sodann für seine Verteidigung.

Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen wurde sodann zunächst einmal der Termin zur Vernehmung bei der Polizei abgesagt und Akteneinsicht gefordert.

Ausweislich der Akten behauptete die Nachbarstochter nun gegenüber ihrer Mutter, von dem Beschuldigten mehrfach im Keller des Hauses sexuell bedrängt und an intimen Stellen berührt worden zu sein. Auffällig hierbei war indes gleich zu Beginn, dass sich die Schilderungen des Kindes mit dem Inhalt einer Aufklärungseinheit in der Schule nahezu vollständig deckten. Darüber war bei dem Kind charakterlich ein Streben in den Mittelpunkt infolge emotionaler Vernachlässigung festzustellen.

Im Rahmen einer umfassenden Verteidigerklärung wurden von unserer Seite aus aufbereitet, welche Umstände eben nicht sein tatsächliches Erleben sprechen. Diese Erklärung schloss sich die Staatsanwaltschaft Berlin letztlich an und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts ein.

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