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Brandstiftung: kein Tatnachweis, Verfahren eingestellt (Bochum)

Anfang des Jahres 2021 war in Recklinghausen eine Scheune in Brand geraten, als vermeintlicher Täter geriet schnell ein Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr ins Visier der Polizei.

Der Verdacht ergab sich hierbei aus teils widersprüchlichen Angaben die die da vor Ort zu seiner eigenen Anwesenheit gemacht hatte, aber auch aus Angaben von Zeugen im übrigen die ihm zur Tatzeit in der Nähe der Scheune gesehen haben wollten. Was folgte war eine Vorladung wegen Brandstiftung durch die Polizei Bochum, der unser Mandant nicht nachkam sondern uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in dem Ermittlungverfahren wegen Brandstiftung beauftragte.

Nach Einsicht in die Akten ließen sich sodann die Angaben unseres Mandanten richtig stellen und auch Zeugenaussagen in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen, sodass die Staatsanwaltschaft Bochum das Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung letztlich meist Tatverdacht einstellen musste.

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