Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Stalking: Amtsgericht spricht Angeklagten wegen erwiesener Unschuld frei (Essen)

Mein Mandant und seine Freundin lange Zeit in einer ambivalenten Beziehung gelebt, man kam irgendwie nicht gut miteinander aber auch eben nicht ohne einander klar. Gegenseitige körperliche und emotionale Grenzüberschreitung die Beziehung geprägt, von Seiten meines Mandanten, aber eben auch von Seiten der Freundin.

Nachdem diese sich dann dazu entschieden hatte, den Kontakt mit meinem Mandanten endgültig abzubrechen sah sie offenbar keinen anderen Ausweg, als gegen diesen bei der Polizei Strafanzeige wegen Nachstellung zu erstatten und sogar eine einstweilige Verfügung zu beantragen - welche aufgrund der geschilderten Nachstellung dann auch so erlassen wurde.

Mein Mandant wies die Vorwürfe empört zurück, insbesondere als er die Vorladung als Beschuldigter wegen Nachstellung in der Hand hielt. Zu keinem Zeitpunkt habe er in strafbarer Weise seiner Exfreundin nachgestellt, diese habe vielmehr Kontakt zu seinem Umfeld gesucht und ihn nicht in Ruhe gelassen.

Vor dem Amtsgericht Essen fand sodann das Strafverfahren wegen Nachstellung statt, nachdem mein Mandant zuvor eine Anklage wegen Nachstellung erhalten hatte.

Nachdem sämtliche Beteiligte sich durch die Vernehmung der Belastungszeugen ein Bild von sämtlichen Vorwürfen machen konnten, blieb ein verheerender Eindruck von der Belastungszeugen - also der vermeintlich "Geschädigten" der Nachstellung - welche am Ende sogar kleinlaut einräumte, die Vorwürfe nur erfunden zu haben eine endgültige Trennung zu ermöglichen.

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