Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Sexueller Missbrauch von Kindern: Ermittlungsverfahren eingestellt (Ingolstadt)

Eine polizeiliche Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ingolstadt erhält man natürlich nicht gerne, unabhängig davon ob die Vorwürfe ganz oder teilweise zutreffend sind oder eben auch nicht stimmen.

Entsprechend überrascht war auch unser 73-jähriger Mandant aus Ingolstadt, als ihm eine solche polizeiliche Vorladung wegen sexuelle Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ingolstadt in den Briefkasten kam. Hiervon gleichermaßen überrascht wie natürlich auch ein Stück weit überfordert hätte er sich - wie er mir dann später erzählte - lieber heute als morgen auf dem Weg zur Polizeiinspektion Ingolstadt gemacht um dort im Rahmen einer persönlichen Vernehmung seine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben.

Eine Recherche im Internet ließ ihn aber von diesem Vorhaben Abstand nehmen, denn er begab sich nach der ersten Aufregung auf die Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualdelikte, um seine Interessen gegenüber der Staatsanwaltschaft Ingolstadt professionell und durch einen spezialisierten Experten vertreten zu lassen. Wie bereits vielfach beschrieben handelt es sich gerade bei einem derartigen Vorwurf, also dem Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ingolstadt - oder natürlich auch jeder andere Polizeidienststelle in Bayern -, um einen derart speziellen Vorwurf der die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Sexualdelikte zwingend erforderlich macht.

Im Rahmen seiner Recherche im Internet stieß der Beschuldigte  aus Ingolstadt dann sehr schnell auf unsere Präsenz, als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir regelmäßig Beschuldigte aus Ingolstadt und ganz Bayern - und sagten dem verzweifelten Mann natürlich auch hier unsere Hilfe und Unterstützung zu.

Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen wurde sodann zunächst einmal der Termin bei der Polizei Ingolstadt abgesagt uns Akteneinsicht beantragt, auf die Vorladung wegen sexuelle Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ingolstadt wurde der Termin zur persönlichen Besprechung in diesem Zusammenhang abgesagt.

Nach etwa vier Wochen gingen die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein, unser Mandant erhielt eine Abschrift der Verfahrensakte per E-Mail um sich selbst ein Bild von den Vorwürfen und der gesamten Situation machen zu können, ein von unserer Kanzlei selbstverständlicher Service, den viele andere Rechtsanwälte so nicht anbieten (als Anwalt für Sexualdelikte in Ingolstadt ein für uns jedoch selbstverständlicher Service).

Nachdem unser Mandant die Akte gelesen hatte, erfolgte eine ausführliche Besprechung und Erörterung der Vorwürfe. Auf dieser Grundlage war es uns sodann möglich, die Vorwürfe in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einzuordnen, den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft Ingolstadt aufzubereiten und, natürlich auch mit der Referenz als bundesweit renommierter Rechtsanwalt für Sexualdelikte gegenüber der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, insofern unserer Erklärung auch entsprechendes Gewicht zu verleihen.

Im Rahmen der Erklärung ließ sich herrausarbeiten, dass die Vorladung wegen sexuellem Missbrauch von Kindern durch die Polizei Ingolstadt offenbar zu Unrecht erfolgt war und d die Entscheidung des Beschuldigten, einen Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Ingolstadt zu beauftragen insofern sich als richtig erwies.

Letztlich stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren auf unseren Antrag hin sodann mangels Tatverdachts ein, unser Mandant ist von der Erfahrung und dem Kontakt mit der Strafjustiz noch immer verunsichert, jedoch dankbar in uns den richtigen Rechtsanwalt gefunden zu haben



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