
Bonn: Vorladung als Beschuldigter wegen Sexualstraftat?
Bonn: Hausdurchsuchung wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch?
Ihre Situation:
Sie haben - wahrscheinlich gerade erst vor kurzem - Kenntnis davon erlangt, dass die Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes einer Sexualstraftat gegen Sie führt, wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexuellem Missbrauches von Schutzbefohlenen, sexuellem Missbrauch Widerstandsunfähiger oder Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
In dieser Situation sind Sie derzeit auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt, welcher nicht nur über Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Vielmehr sollte er das Verfahren auch diskret behandeln und es - soweit das im Einzelfall in Betracht kommt - außergerichtlich zum Abschluss bringen können, ohne großes Aufsehen.
Dann sind Sie zunächst hier richtig, die rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski - bundesweite Strafverteidigung - vertritt regelmäßig und erfolgreich Mandanten in Strafverfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch oder Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften.
Der Vorwurf:
Egal ob man Ihnen sexuellen Missbrauch von Kindern, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften oder eine andere Sexualstraftat zur Last legt - der Vorwurf alleine ist schon geeignet, Ihnen sozial erheblichen Schaden zuzufügen
Soweit Besitz und verbreitung kinderpornographischer Schriften im Raum steht, sind die Chancen hierauf schon einmal recht gut, hier kommt es in der regel nicht zu einer Anklageerhebung und so auch nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung - zumindest soweit man das Verfahren gleich zu Beginn schon ordentlich vorbereitet und professionell betreut.
Bei anderen Sexualstraftaten soll auf die Hauptseiten zu diesem Thema Sexualdelikte verwiesen werden. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den jeweiligen Delikten sowie anderen möchlicherweise verfahrensrelevanten Aspekten.
Der Ablauf des Verfahrens:
In der Regel kontaktieren mich neue Mandanten zunächst telefonisch, die Kontaktdaten finden Sie oben rechts. Auch Kontaktanfragen per E-mail sind selbstverständlich möglich, hierfür nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Homepage.
Ob unmittelbar ein persönliches Beratungsgespräch nötig ist, hängt von der Art des Vorwurfes ab und ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Da in der Regel aber ohnehin nach der Mandatierung die Ermittlungsakten angefordert werden, macht - meiner Erfahrung nach - eine Besprechung oftmals mehr Sinn, sobald die Akten da sind.
Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist aber auch dies nicht zwingend erforderlich; insbesondere bei dem Vorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Hier ist es mittlerweile problemlos möglich, ein Verfahren vollständig ohne persönlichen Kontakt zum Abschluss zu bringen.
Die weiteren Schritte:
Wenn man Ihnen eine Sexualstraftat vorwirft, dann kontaktieren Sie mich am besten noch heute. Das erste Gespräch ist immer unverbindlich und kostenlos.
Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Leistungsverzeichnis
Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht Bonn
Nikolai Odebralski, Ihr Rechtsanwalt für Sexualdelikte - bundesweite Strafverteidigung. Informieren Sie sich über die Verteidigung bei Sexualdelikten zunächst hier. Besuchen Sie auch meine Seite zum Thema: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie.
Rechtsanwalt Vergewaltigung Bonn
Sofern Sie eine Vorladung von der Polizei Bonn wegen Vergewaltigung erhalten haben, informieren Sie sich über den Vorwurf der Vergewaltigung hier.
Rechtsanwalt Kinderpornografie Bonn
Besuchen Sie auch meine Seite, speziell zum Thema: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften
Vorladung sexueller Missbrauch Bonn
Regelmäßig vertrete ich Mandanten gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern oder sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bzw. sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen im Bereich Bonn.
Rechtsanwalt sexueller Missbrauch von Kindern Bonn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Nikolai Odebralski - Ihr Experte für Sexualdelikte, insbesondere beim Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern.