Rechtsanwalt bei Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz

Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

Sind Sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz?

Haben Sie eine Vorladung oder Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz erhalten?

Die Zeit, die Arbeitnehmer im Beruf verbringen, wird als Arbeitszeit bezeichnet. Nicht nur arbeitsrechtlich wirft das Thema Arbeitszeit eine Reihe von Fragen auf. Im Folgenden finden Sie einige Informationen dazu, was das Arbeitszeitgesetz überhaupt ist und welche Regelungen, Maßnahmen und Vorschriften es im Rahmen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorsieht. Sollte es zu einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kommen, enthält dieses sogar eine eigene Strafvorschrift.

 

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Was ist das Arbeitszeitgesetz überhaupt?

Strafverteidiger bei Vorladung oder Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz, welches am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist, bildet die wichtigste Rechtsgrundlage des öffentlichen Arbeitszeitrechts. Ziel des ArbZG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Eine hohe zeitliche Beanspruchung kann sich nämlich bei vielerlei negativ auf den Körper und die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken. Diese können von Nervosität über Schlaflosigkeit bis zu ernsthaften psychologischen Erkrankungen reichen. Wichtig ist, dass der Arbeitszeitschutz lediglich ein Teilgebiet des Arbeitsschutzes ist, welches grundsätzlich nicht mit diesem gleichzusetzen ist.

Das Arbeitszeitgesetz …

  • begrenzt die tägliche Arbeitszeit
  • sieht Mindestruhepausen während der Arbeit vor
  • regelt die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen
  • setzt Schutzvorschriften zur Nachtarbeit
  • schützt die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen

 

Was ist die Arbeitszeit?

In §2 Abs.1 ArbZG wird die Arbeitszeit als die Zeit ,, (...) vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (...)‘‘ definiert. Folglich versteht man darunter die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Beginn bis zum Ende des Arbeitstage. Ausgenommen sind davon ausdrücklich Pausenzeiten. Sie gehören nicht zur Arbeitszeit.

An wen richtet sich das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz richtet sich an fast alle Arbeitnehmer. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Dazu gehören:

  • Führungskräfte
  • Chefärzte
  • Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Selbstständige

 

Wie lange darf ich maximal arbeiten?

anklage bei Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz

Die tägliche Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer maximal erbringen darf ist in §3 ArbZG geregelt. Dieser sieht eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich vor. Das ergibt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Überschreiten Sie diese Arbeitszeit von acht Stunden, leisten Sie Mehrarbeit. Hierbei ist der Arbeitgeber nun verpflichtet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, die geleistete Mehrarbeit durch eine entsprechende kürzere Arbeitszeit binnen sechs Monaten wieder auszugleichen.

In Ausnahmefällen ist auch eine 60-Stunden-Woche erlaubt. Hier gilt aber auch: Die zusätzlichen Arbeitsstunden müssen dokumentiert und entsprechend ausgeglichen werden.

Die Pflicht, Pausen zu machen ...

Um sich von ihrer Arbeit zu erholen und sich zu stärken, sieht der Gesetzgeber in §4 ArbZG regelmäßige Pausen vor. Hierbei gilt, dass derjenige, der sechs Stunden gearbeitet hat, verpflichtet ist, eine Ruhepause von 30 Minuten einzulegen. Bei neun Stunden sind es schon mindestens 45 Minuten. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, das heißt, sie können nichts darauf verzichten und stattdessen früher nach Hause gehen. Kurze Arbeitsunterbrechungen, die kürzer als 15 Minuten sind, zählen nicht als Ruhepausen.

Wie lang ist die Ruhezeit nach der Arbeit?

Ähnlich geht der Gesetzgeber bei den Ruhezeiten nach der Arbeit vor. Wer jeden Tag arbeitet, der braucht auch mal Ruhe. Logisch. Die Dauer der Ruhezeit wird in §5 ArbZG geregelt. Demnach müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden liegen. In bestimmten Bereichen - zum Beispiel in Krankenhäusern oder Gaststätten - kann sie allerdings auf zehn Stunden reduziert werden.

Häufig ist in manchen Bereichen nicht immer ganz klar, welche Form der Pause oder des Arbeitens zur Ruhezeit gehört und welche nicht. Vor allem für Bereiche für Bereitschaftsdiensten gilt: Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zählen zur Arbeitszeit. Eine reine Rufbereitschaft gilt als Ruhezeit.

 

 

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Notfall: 015111632082

 

Was gilt bei Nacht- und Schichtarbeit?

§6 ArbZG regelt die Nacht- und Schichtarbeit und besagt, dass ein Nachtarbeitnehmer mindestens alle drei Jahre Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hat, wobei seine Befähigung zur Nachtarbeit überprüft werden soll. Außerdem hat der Arbeitnehmer bei Vollendung des 50. Lebensjahrs das Recht auf eine jährliche Untersuchung, dessen Kosten der Arbeitgeber übernimmt. Wird bei der Untersuchung festgestellt, dass die Nachtarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers schädigt, hat diese das Recht auf Versetzung an einen Tagesarbeitsplatz.

Wann darf nicht gearbeitet werden?

,, Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt‘‘.

... so heißt es in Art. 140 Grundgesetz.

Jedoch gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Diese werden in §10 ArbZG geregelt. Not- und Rettungsdienste, sowie Feuerwehr und Polizei müssen ebenso wie Krankenhäuser besetzt sein. Auch in Gaststätten sowie Kirchen darf gearbeitet werden. Weitere Beispiele in deren Rahmen auch sonn- und feiertags gearbeitet werden darf, sind Messen, Sportveranstaltungen, Bäckereien und Konditoreien. Wichtig ist jedoch, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr für alle Arbeitnehmer beschäftigungsfrei sein müssen. Und: für jeden gearbeiteten Sonntag muss ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, für jeden gesetzlichen Feiertag innerhalb von acht Wochen gewährt werden.

 

Sind Sie beschuldigt gegen das Arbeitszeit verstoßen zu haben? Haben Sie sogar eine Vorladung wegen einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz erhalten?

Dann wird es im Folgenden für sie interessant!

Verstoß gegen ein Arbeitszeitgesetz

§§22 und 23 ArbZG sehen empfindliche Sanktionen für denjenigen vor, der gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstößt.

§22 ArbZG enthält Bußgeldvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen Arbeitszeitvorschriften des Gesetzes verstößt.

Gravierend sind Sanktionen für den Arbeitgeber, wenn er durch bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz die Gesundheit oder Arbeitskraft seines Arbeitnehmers gefährdet oder den Verstoß beharrlich wiederholt.

In einem solchen Fall steht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe im Raum.

Wird durch den Verstoß die Gefahr für die Gesundheit lediglich fahrlässig verursacht, so reduziert sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen.