Wehrstrafgesetz

Wehrstrafgesetz - Wurden Sie beschuldigt eine Straftat des Wehrstrafgesetzes begangen zu haben?

Vorwurf: Verwirklichung einer Straftat des Wehrstrafgesetzes

Das Wehrstrafgesetz regelt das besondere Strafrecht der Soldaten, welches neben den Vorschriften des Strafgesetzbuches anzuwenden ist. Wenn Sie Soldat der Bundeswehr sind, dann haben Sie sich für ein Leben voller rechtlicher Einschränkungen entschieden, denn: das Wehrstrafgesetz enthält viele Straftatbestände, die grundsätzlich nur Soldaten verwirklichen können und die Sie in der Position des Angeklagten schwächen.

Schildern Sie mir Ihren Fall und lassen Sie sich umfassend beraten.

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Bitte addieren Sie 4 und 6.

Geschichte

Das für die Bundesrepublik Deutschland geltende Wehrstrafgesetz geht auf die Disciplinar Strafordnung für das deutsche Rechtsheer der Frankfurter Nationalversammlung vom Jahre 1849 und das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom Jahre 1872 zurück.

 

info@ra-odebralski.de

Notfall: 015111632082

 

Aufbau

Vorladung bei Verstoss gegen das Wehrstrafgesetz

Das Wehrstrafgesetz lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen:

1. Allgemeiner Teil: Hier finden sich grundsätzliche Regelungen zum Geltungsbereich des Gesetzes oder verschiedene gesetzliche Definitionen, z.B.

§1 Geltungsbereich
§1 WStG regelt den Geltungsbereich des Wehrstrafgesetzes. Demnach gilt dieses grundsätzlich für Soldaten der Bundeswehr und für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verletzen. Wegen Verletzung von Privatgeheimnissen, wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses sind auch frühere Soldaten strafbar, wenn ihnen diese Geheimnisse während des Wehrdienstes anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden sind. Zusätzlich macht sich derjenige strafbar, der kein Soldat ist, wer einen anderen zu militärischen Straftaten anstiftet oder Beihilfe leistet. Auch der Versuch der Beteiligung an einer solchen Straftat ist strafbar.

§2 Begriffsbestimmungen
In §2 WStG heißt es: „Im Sinne dieses Gesetzes ist…

  1. eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;
  2. ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§1 Abs.3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;
  3. eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören.‘‘
Anklage bei Verstoss gegen das Wehrstrafgesetz

2. Militärischer Teil: Dieser Teil enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach den verschiedene Pflichten z.B

  • Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
  • Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen
  • Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten
  • Straftaten gegen andere militärische Pflichten
  • usw.

 

Wird Ihnen vorgeworfen einen Straftatbestand des Wehrstrafgesetzes verwirklicht zu haben?

Häufig sind es die Gehormsamkeitsverweigerung oder die eigenmächtige Abwesenheit, die Soldaten vorgeworfen wird. Wie immer gilt: Wenden Sie sich bei Wehrstrafsachen an einen Rechtsanwalt, der sich sowohl im Strafprozess auskennt, als auch mit den Besonderheiten des Soldatenberufs!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei bei einer Anklage wegen Verstoß gegen das Wehrstrafgesetz