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Missbrauch: Prozess nach 20 Verhandlungstagen ausgesetzt (LG Dortmund)

Überraschende Wende im Prozess um den vermeintlichen Kindesmissbrauch eines seinerzeit 13 jährigen Mädchens aus dem Raum Dortmund: nach 20 Verhandlungstagen hat das Landgericht Dortmund nun erstmals selbst Zweifel an der Richtigkeit der Vorwürfe geäußert und mitgeteilt "ein Urteil nicht mehr eigenständig und ohne Beratung durch eine Sachverständige" treffen zu können. Der Prozess wurde ausgesetzt.

Das Verfahren gegen den Mann aus dem Raum Dortmund wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte - nach einiger Verzögerung - im September 2015 vor der großen Strafkammer des Landgerichts Dortmund begonnen.

Im Rahmen des Verfahrens war es dann mehrfach zu Auseinandersetzungen zwischen der Verteidigung und dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft gekommen, da die Verteidigung eklatante Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgedeckt und entsprechend gerügt hatte; dies hatte zu erheblichen prozessualen Problemen und Verzögerungen des Verfahrens geführt.

Zudem hatte die Verteidigung bereits frühzeitig vorgebracht, dass eine Verurteilung alleine auf die Angaben des angeblichen Opfers nicht gestützt werden können - dies hatte das Gericht bislang indes zurück gewiesen und vorgebracht, "selbst über die entsprechende Sachkunde zu verfügen".

Überraschend erklärte die Strafkammer dann nun im 20. Hauptverhandlungstag, die eigene Auffassung in der Sache überdacht zu haben und sich nun insoweit der Auffassung der Verteidigung dahingehend anzuschließen, dass ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage erforderlich sei, ob die vorgebrachten Beschuldigungen tatsächlich auf einem "realen Erleben" basieren.

Bis das Gutachten vorliegt werden nun voraussichtlich wieder 6 Monate vergehen...das Verfahren soll Ende des Jahres 2016 vor dem Landgericht Dortmund fortgesetzt werden.

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