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Sexueller Missbrauch: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein (Halle)

Der Familienvater war von Seiten seiner Stieftochter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt worden, nachdem es innerhalb der Familie erhebliche Differenzen über den Aufenthaltsort der Tochter gegeben hatte.

So hatte die Tochter - begleitet von ihrem leiblichen Vater - eine Polizeistation in Halle aufgesucht und Strafanzeige gegen ihren Stiefvater erstattet, dieser habe sich ihr während des Zusammenlebens mehrfach sexuell genähert und Übergriffe begangen.

Die Anzeige lautete sexueller Missbrauch von Kindern sowie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Das von der Verteidigung beantragte und sodann auch in Auftrag gegebene aussagepsychologische Gutachten führte zu dem Ergebnis, dass sich bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern hier wohl eher um eine internationale Falschbelastung handeln dürfte, getragen von dem Willen, der unbeliebten Wohnsituation zu entgehen. Entsprechend stellte die Staatsanwalt Halle das Ermittlungverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Missbrauchs von Schutzbefohlenen gegen meinen Mandanten sodann auf Antrag der Verteidigung ein

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