Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Vergewaltigung: kein Tatverdacht, Verfahren eingestellt (Duisburg)

Unser Mandant hatte im Internet sexuelle Kontakte zu gleichaltrigen Frauen gesucht und gefunden.

Der Kontakt zu einer jungen Frau aus dem Großraum Duisburg verlief aus seiner Sicht einvernehmlich, man traf sich, nahm alkoholische Getränke zu sich und es kam im weiteren Verlaufe des Abends zu sexuellen Kontakten.

Mit dem, was folgen sollte hatte unser Mandant nicht ansatzweise gerechnet: am nächsten Tag stand die Polizei vor seiner Tür um eine Hausdurchsuchung wegen dem Tatvorwurf der Vergewaltigung durchzuführen, ferner wollte man DNA sichern. Unser Mandant verstand die Welt nicht mehr, erklärte sich aber zur sofortigen Mitwirkung an allen Maßnahmen bereit, insbesondere da die einvernehmlichen Kontakte gar nicht bestritten werden sollten.

Aus der Ermittlungsakte ergab sich dann, dass die junge Frau zurück in ihrer Wohngemeinschaft ihrer Mitbewohnerin dann offenbar erzählt hatte, die sexuellen Kontakte mit meinem Mandanten zunächst einvernehmlich - im weiteren Verlauf dann aber doch gegen ihren Willen erfolgt.

Warum sie ihm gegenüber hiervon nichts erwähnt hatte? Sie habe sich nicht getraut. Was der Grund hierfür gewesen sei, ob er aggressiv oder gewalttätig gewesen sei oder ob sie Angst gehabt hätte, aus der Situation nicht anders herauszukommen. Keine Ahnung, sie habe sich in dem Moment einfach "so hilflos gefühlt". Ob es ihm gegenüber denn nicht einfach möglich gewesen wäre, zu sagen das man das Ganze nicht möchte? Keine Ahnung, sie sei einfach mit der Situation überfordert gewesen....

Im Rahmen einer umfassenden Erklärung zu den Vorwürfen, in welcher auch die Widersprüche zwischen den einzelnen Aussagen herausgearbeitet wurden, konnten die Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft sodann entkräftet eine Einstellung des Verfahrens die Grundlage bereitet werden. Unser Mandant Betreibt übrigens kein Internet Dating mehr.

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