Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

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Vergewaltigung: kein Tatverdacht, Verfahren eingestellt (Essen)

Dem jungen Mann aus Essen war vorgeworfen worden, seine Freundin zu sexuellen Handlungen gegen deren Willen gedrängt zu haben (Vergewaltigung).

Anlass der Aussage war von Seiten jedoch der Frau offenbar der Umstand, dass sich beide im Rahmen eines recht umfangreichen Konfliktes getrennt und es sodann doch noch einmal zu sexuellen Handlungen gekommen war, während die Frau bereits einen neuen Partner hatte.

Als dieser Umstand bekannt wurde (mein Mandant hatte es weiter erzählt) reagierte die Frau dergestalt, dass sie gegenüber Dritten behauptete, es habe zwar sexuelle Handlungen gegeben, diese seien jedoch gegen ihren Willen erfolgt. Im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung konnte die Unrichtigkeit entsprechender Vorwürfe nachgewiesen werden, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde sodann durch die Staatsanwaltschaft Essen mangels Tatverdacht eingestellt.

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