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Vergewaltigung: Studenten vom Landgericht freigesprochen (Essen)

Entgegen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hat das Landgericht Essen einen jungen Studenten vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Mitbewohnerin nach fünf Verhandlungstagen freigesprochen.

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, an seiner Mitbewohnerin an einem Abend im Dezember 2017 nach einem Essen und dem Genuss von Alkohol sexuelle Handlung gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Der junge Mann bestritt die Vorwürfe nachdrücklich.

In der Hauptverhandlung war es dann aber nicht nur die Entstehungsgeschichte der Aussage, die erhebliche Zweifel an deren Erlebnis auftaten.

So berichtete das angebliche Opfer davon, sich am Morgen nach der vermeintlichen Tat gar nicht an diese erinnert zu haben. Vielmehr seien ihr diese Erinnerungen erst nach und nach im Rahmen von Flashbacks gekommen. Eine Therapeutin habe ihr dann dabei geholfen, das "vernebelte Bild zusammenzusetzen". Die vielen Gespräche hätten ihr - so die junge Frau, welche sich auf Staatskosten dem Verfahren als Nebenklägerin auch noch anschloss - am Ende gezeigt, was wirklich passiert sei. So weit so gut...

Die massiven Widersprüchlichkeiten in ihren Aussagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erklärte das vermeintliche Opfer damit, dass ihr zum Zeitpunkt der ersten Aussage der sexuelle Übergriff (Vergewaltigung) noch nicht ganz deutlich gewesen sei, nunmehr - etwa zwei Jahre nach der Tat - sehe sie aber alles ganz klar.

Angebliche Vergewaltigung - Schlussfolgerung

Nun braucht man eigentlich kein juristisches Studium um zu erkennen, dass eine derartige Aussage nicht nur unsinnig ist, sondern aufgrund einer erheblichen autosuggestiven Verzerrung schon höchst zweifelhaft ist, ob diese Angaben überhaupt auf einem tatsächlichen Erleben basieren. Eine Verurteilung kann man nach gängiger Auffassung hierauf jedenfalls nicht stützen.

Dieses Grundwissen bestand leider weder bei Staatsanwaltschaft noch dem Anwalt der vermeintlich Geschädigten, welche sich von der Tat überzeugt zeigten und eine Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragte, die Staatsanwältin war sogar so überzeugt von der Schuld des jungen Mannes, dass sie die Verhängung von Untersuchungshaft beantragte.

Diesen unsinnigen Anträgen schloss sich das Gericht am Ende nicht an sondern folgte vollumfänglich dem Plädoyer der Verteidigung und sprach den jungen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Diesem flossen nach dem Freispruch und während der anschiließenden Urteilsverkündung die Tränen über die Wangen.

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