Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Verstoß gegen das Btmg: Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt (Essen)

In dem Strafverfahren hatte die junge Frau zunächst eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei Essen wegen der Vorwürfe des Verstoßes gegen das BtMG erhalten.

Konkret wurde ihr die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vorgeworfen, angesichts des angedrohten Strafrahmens von mindestens einem Jahr ein recht erheblicher Vorwurf im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Die Beschuldigte bestritt den Vorwurf und berief sich darauf, es habe in ihrem sozialen Umfeld Verwerfungen mit anderen Personen gegeben und die Vorwürfe der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige seien Ausfluss dieser Konflikte; dennoch belastete die Beschuldigte nach der Vorladung von der Polizei das Verfahren sehr.

Nach Einholung von Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwalt Essen konnte sodann im Namen der Beschuldigten eine umfassende Verteidigererklärung abgegeben und hierin der Vorwurf der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige entkräftet werden. Dem schloss sich im Ergebnis auch die Staatsanwalt Essen an und das Verfahren wurde letztlich - mit den von Seiten der Verteidigung benannten Gründen - mangels Tatverdachts eingestellt.

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