Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als 14 Jahren bundesweit tätig.
Wir bearbeiten mittlereile weit über 800 Strafverfahren jährlich. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren, anspruchsvollen Revisionsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren.
Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Mai 2025
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie: Beschwerde erolgreich (LG Mönchengladbach)
In einem Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte hat das Landgericht Mönchengladbach die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme der Mobiltelefone, Computer und Tablets unseres Mandanten festgestellt und angeordnet, die im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände an diesen unverzüglich herauszugeben. Eine Beschlagnahme von über drei Jahren sei unverhältnismäßig.
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Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Dessau-Roßlau)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Dessau ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts eingestellt. Unserem Mandanten war von seiner getrennt lebenden Ehefrau im Rahmen eines Sorgerechtsstreits sexueller Missbrauch (der gemeinsamen Kinder) vorgeworfen worden. Nach Überprüfung kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass es sich wohl um eine bewusste Falschbeschuldigung handelt
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Revision erfolgreich: Verurteilung bei Aussage gegen Aussage aufgehoben (AG Münster/OLG Hamm)
Das Oberlandesgericht Hamm hat auf unseren Revisionsantrag hin eine Verurteilung unseres Mandanten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das OLG schloss sich der von uns vorgebrachten Revisionsrügen dahingehend an, dass das Urteil „in sich widersprüchlich“ und die Beweiswürdigung „lückenhaft und rechtsfehlerhaft“ sei.
Kindesmissbrauch: Landgericht weist Anklage ab (Düsseldorf)
Das Landgericht Düsseldorf hat der Anklage eine Absage erteilt und die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ein Mediziner aus dem Großraum Düsseldorf wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern abgelehnt. Ein Tatverdacht sei in tatsächlicher Hinsicht nicht gegeben. Die Verteidigung hatte gegen die Eröffnung des Verfahrens zuvor massiv interveniert.
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Missbrauch Widerstandsunfähiger: Verfahren eingestellt (Darmstadt)
Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Ermittlungsverfahren wegen vermeintlichen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger mangels Tatverdachts eingestellt. Es ließ sich nachweisen, dass die angeblich geschädigte Person tatsächlich nicht widerstandsunfähig war.
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