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Kindesmissbrauch: Verfahren eingestellt (Lübeck)

Kindesmissbrauch: Verfahren eingestellt (Lübeck)

2018-01-11

Der Begriff "Aufdeckungstherapie" ist seit je her eng verwandt mit dem (unberechtigten) Vorwurf Kindesmissbrauch.

In dem bei der Staatsanwaltschaft Lübeck geführten Strafverfahren wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, seine Tochter seit dem frühen Kindesalter - teilweise schwer - sexuell missbraucht zu haben.

Dem Beschuldigten wurden die Kindesmissbrauch Vorwürfe hierbei jedoch erst bekannt gegeben, als die Tochter 19 Jahre alt war - und sich infolge massiver psychischer Probleme in psychologischer Behandlung befand. Die dort durchgeführte Therapie hatte zutage gefördert, dass das Kind vermeintlich Opfer eines ist ein Missbrauch war - als Täter kam aus Sicht der Psychologin nur der Vater in Frage.

Aus "tiefenpsychologischen" Gründen waren dem Mädchen die Erinnerung hieran jedoch bis zu der Therapie gar nicht bekannt, erst die Therapeutin öffnet ihr die Augen dahingehend, dass diese Übergriffe offenbar "ins Unterbewusstsein abgespalten" gewesen sein mussten. Dank der Hilfe der Therapeutin und des unermüdlichen Einsatzes suggestiv Befragungen wurden dem Mädchen die Übergriffe dann immer präsenter.

Als besonders tragisch erwies sich im Zusammenhang mit dem Verfahren der Umstand, dass das Mädchen bis zu diesem Zeitpunkt stets einen recht guten Kontakt zu dem Vater gehabt hatte - diesen sodann aber in dem Glauben, sie sei ein Missbrauchsopfer, vollständig beendete.

Der Beschuldigte fühlte sich völlig hilflos, als er die Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauch von der Polizei in Lübeck in der Hand hielt. Er verhielt sich jedoch in der Situation sofort richtig und kontaktierte unsere Kanzlei; aus den Akten ergab sich dann der Hergang der Vorwürfe wie oben geschildert.

Im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung wurde die Entstehungsgeschichte der Staatsanwaltschaft Lübeck sodann noch einmal vollständig aufbereitet, unter weiterem Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung zu dieser Problemstellung. Das Ermittlungverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde antragsgemäß eingestellt. Ein Kontakt zwischen Vater und Tochter findet nach wie vor nicht statt.

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