Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Missbrauch Widerstandsunfähiger: Verfahren eingestellt (Karlsruhe)
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat unsere Mandanten vorgeworfen, sexuellen Kontakt mit einer jungen Frau gegen bzw. ohne deren Willen gehabt zu haben, der Tatvorwurf in diesen Fällen lautet sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen.
Eine Straftat ist hier immer dann gegeben, wenn die andere Person rauschbedingt nicht in der Lage ist, aktiv an der Handlung teilzunehmen bzw. diese überhaupt nicht mitbekommt, in diesen Fällen lautet der Tatvorwurf auf sexuellen Missbrauch Widerstandsunfähiger.
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte, übernahmen wir seine Verteidigung in dem Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Als heute bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht sind wir auf die Bearbeitung und diskrete Erledigung genau solcher Verfahren spezialisiert und helfen Beschuldigten bundesweit.
Aus den Ermittlungsakten ergab sich, dass unser Mandant mit einer jungen Frau nach einer Feier sexuellen Kontakt hatte. Er selbst versicherte, dass beide zwar betrunken gewesen sein, der Kontakt aber von beiden Seiten ausführlich einvernehmlich verlaufen sei. Eine Abwesenheit oder voll Trunkenheit der Zeugin hätte er zu keinem Zeitpunkt festgestellt, im Gegenteil: dieser habe sich bei dem sexuellen Geschehen offen und einvernehmlich gezeigt und alles sei völlig harmonisch abgelaufen.
Wir konnten dann aus den Akten herausarbeiten, dass die Strafanzeige offenbar erstattet wurde, nachdem der Freund der Zeugin von dem Geschehen mitbekommen hatte, der sexuelle Kontakt hatte sich offenbar schon auf der Feier angebahnt. Dass die beiden die Feier gemeinsam verließen war aufgefallen, irgendjemand hatte dies dem Freund so weitergegeben. Der Freund der Frau hatte diese daraufhin offenbar zur Rede gestellt woraufhin diese ihm gegenüber angab, sich an nichts mehr erinnern zu können, sie müsse Opfer einer Straftat geworden sein.
Damit nahm sodann das Ermittlungsverfahren gegen unseren späteren Mandanten wegen sexuellem Missbrauch Widerstandsunfähiger seinen Lauf. Hierdurch ließ sich aber auch gut erklären, warum die Falschebeschuldigung vorgebracht worden war, denn offenbar wollte sich die Frau selbst gegenüber ihrem Partner schützen und das Geschehen nicht als fremdgehen darstellen. Dieser nahm ihr ihre Erklärung offenbar so auch ab.
Auf unseren Antrag und nach schlüssige Argumentation im Rahmen der Begründung wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger sodann bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt.