Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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sexueller Missbrauch: Berufungsgericht spricht Angeklagten frei (LG Köln)

Unserem Mandanten wurde Ende des Jahres 2018 durch die Polizei in Köln unerwartet der Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern gemacht.

Hintergrund dessen war der Umstand, dass der zu dem Zeitpunkt 11-jähriger Cousin unseres damals 26-jährigen Mandanten behauptet hätte, in der Wohnung in Köln hätte es bei einem Übernachtungsbesuch zu einem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff in Form des sexuelles auch von Kindern gegeben. Konkret sollte unser Mandant mit dem Kind auf die Toilette gegangen und diesen dort zum Analverkehr veranlasst haben.

Als ihm die Vorwürfe das erste Mal von seinem Onkel gemacht wurden, sah sich unser Mandant der Situation völlig überfordert gegenüber. Geleiten von seiner Unsicherheit machte er kurze Zeit später den ersten strategischen Fehler: er ließ sich durch das Amtsgericht Köln einen Pflichtverteidiger an die Seite stellen.

 

Einschub:

Hierzu ist zu sagen, dass ein Pflichtverteidiger in Köln ein staatlich bezahlter Anwalt ist, welcher sich mit dem Amtsgericht Köln gut gestellt hat.

Auf dieser Grundlage werden dem Pflichtverteidiger in Köln regelmäßig Mandate zur Bearbeitung übertragen, im Gegenzug hierzu präsentiert sich der Pflichtverteidiger regelmäßig gegenüber dem Amtsgericht Köln als wenig konfliktfreudig und bekommt hierfür dann  im Gegenzug weitere Pflichtverteidigungen.

Sollte man sich beim Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kinder in Köln einen Pflichtverteidiger durch das Amtsgericht Köln zu teilen lassen?

Die Antwort hierauf lautet eindeutig: nein!

Ein Pflichtverteidiger beim Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kinder ist in der Regen gerade kein Anwalt für Sexualdelikte in Köln und insofern eben kein auf diesem Gebiet erfahrener Anwalt Sexualstrafrecht. Insofern ist immer dazu zu raten, sich gerade beim Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kinder auch im Falle einer Aufforderung durch das Amtsgericht Köln einen richtigen Anwalt zu suchen, wobei von den Beschuldigten als Suchkriterium gar nicht mehr die räumliche Nähe zu Köln, sondern vielmehr die fachliche Kompetenz in den Vordergrund rückt.

Hierzu sei an dieser Stelle gesagt, dass wir als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht Beschuldigte bundesweit erfolgreich vertreten, als Anwalt für Sexualdelikte in Köln, in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland.

 

Unsere Mandantin jedenfalls wurde Ende 2018 durch den Onkel des vermeintlich Geschädigten der Vorwurf erstmalig bei einer Familienfeier eröffnet.

Völlig verstört und überfordert hiervon suchte unser Mandant die Hilfe seiner Eltern, welche den Onkel zu gleich zur Rede stellen, was es mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern in Köln auf sich habe. Nachdem man familienintern keine Lösung gefunden hatte, wandte sich der Onkel an die Polizei, um die Vorwürfe zu klären.

Im weiteren Verlauf wurde ein so genanntes aussagepsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Vorwürfe bestätigte, auf dieser Grundlage erhob die Staatsanwaltschaft Köln sodann Anklage zum Amtsgericht Köln. Der Pflichtverteidiger war mit dem Prozess sichtlich überfordert, veranlasste keine prozessualen Gegenmaßnahmen um die Verurteilung abzuwenden und trotz des beharrliche Bestreiten des Beschuldigten gelang es dem Amtsgericht in einer rekordverdächtiges Verhandlungsdauer von nur knapp 2 Stunden, unseren späteren Mandanten zu einer erheblichen Gefängnisstrafe zu verurteilen. Dass der Pflichtverteidiger dauerhaft auf den Beschuldigten einrichtete er solle ein Geständnis ablegen, die Richterin sei sehr nett und dadurch würde er es "allen leichter machen", bedarf wohl keiner besonderen Erwähnung

Spätestens hier Begriff nun unser späterer Mandant den Ernst der Situation und entschied sich für einen Anwaltswechsel, weg von dem Pflichtverteidiger in Köln.

Als Anwalt für Sexualdelikte in Köln und bundesweit größte und renommierteste Kanzlei für Sexualdelikte übernahmen wir sodann seine Verteidigung für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Köln.

Die Vorbereitung des Verfahrens sowie die Auseinandersetzung mit dem außerpsychologischen Gutachten brachte interessantes hervor: so konnten wir im Rahmen der Vorbereitung herausarbeiten, dass der offenbar psychisch erkrankte und mit dem vermeintlich Geschädigten in einem Haushalt lebende Großonkel nicht nur erheblich sexualisiertes Verhalten zeigt, sondern offenbar auch einen erheblichen suggestive Einfluss auf diesen ausgeübt hatte.

Dieser bislang unbekannte Umstand änderte letztlich natürlich auch die Bewertung der Vorwürfe durch die Sachverständige: nach dem Vorbringen und den neu heraus gearbeiteten Elementen der Verteidigung im Rahmen der Berufung vor dem Landgericht Köln konnte die Sachverständige sodann entgegen ihren Angaben vor dem Amtsgericht Köln nicht mehr ausschließen, dass die Angaben auf sog. suggestiven Einflüssen durch ein Familienmitglied passierten.

Da diese Hypothese letztlich neben der Theorie dass die Vorwürfe des sexuellen Missbrauch von Kindern durch unseren Mandanten in Köln auf einem tatsächlichen Erleben basierten nun mehr letztlich nicht mit einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit zurückgewiesen werden konnte, entschied das Landgericht am Ende der Berufungsverhandlung im Zweifel für den angeklagten und sprach diesen vom Vorwurf dass sechs ein Missbrauch von Kindern in Köln frei.

Unser Mandant ist letztlich froh, am Ende die richtige Entscheidung getroffen und sich einen richtigen Anwalt für Sexualdelikt in Köln gesucht zu haben.

Auch für andere Beschuldigter dient dieser Fall als Muster Beispiel dafür, dass man sich gerade bei einem Vorwurf wie sexueller Missbrauch von Kindern nicht einen gerichtlichen Pflichtverteidiger zuteilen lässt, sondern sich eben einen auf diesem Gebiet spezialisierten und erfahrenen Experten für Sexualdelikte sucht. Hierfür stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

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