Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Sexueller Missbrauch: Gericht lehnt Verfahrenseröffnung ab (Ibbenbüren)

"kein hinreichender Tatverdacht" - so die Meinung des Amtsgerichts Ibbenbüren zu der von der Staatsanwaltschaft Münster beantragten Anklage gegen einen jungen Mann aus dem Landkreis Münster. Das Amtsgericht lehnt die Verfahrenseröffnung ab.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte dem jungen Mann vorgeworfen, im Rahmen eines Praktikums in einer Kindertagesstätte eines der Kinder in sexueller Absicht berührt zu haben; zudem habe er die Hand des Kindes in sexuell motivierter Absicht auf sein bedecktes (aber erigiertes) Geschlechtsteil gelegt. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vehement.

Die Anklage stützte sich hierbei insbesondere auf die Aussage einer (im Elternrat ebenfalls sehr engagierten) Mutter, welche im Vorbeigehen das strafbare Geschehen beobachtet haben wollte. Zudem habe sie "aus dem Augenwinken" gesehen, wie der Beschuldigte eine Erektion gehabt habe.

Darüber hinaus hatte die Mutter des Kindes angegeben, das Kind habe nach dem fraglichen Zeitpunkt "charakterlich anders gewirkt" und zudem bei mindestens einer Gelegenheit eingenässt. Dies alles - so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster - zwinge zu dem Schluss, dass sich das strafbare Missbrauchsgeschehen auch als solches ereignet habe.

"Unsinn" - so die durch die Blume vermittelte Rechtsauffassung des Amtsgerichts Ibbenbüren, welches auf Antrag der Verteidigung die Eröffnung des Verfahrens durch Gerichtsbeschluss ablehnte. "Bereits nach Aktenlage ist der Beschuldigte einer Straftat nicht hinreichend verdächtig, eine Verurteilung nach Abschluss des Verfahrens ist nicht zu erwarten" - so das Amtsgericht Ibbenbüren in dem Beschluss.

Die Ablehnung der Öffnung ist im Ergebnis die richtige Entscheidung. Dem Beschuldigten hilft sie jedoch nur noch teilweise - er musste nach Auftreten der Vorwürfe seine Ausbildung als Erzieher auf Druck der Berufsschule hin beenden. Denn "so einer" - der sei für die Berufsschule nicht tragbar.

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