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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: Freispruch in der Berufung (Frankfurt)

Unser Mandant war an einem Abend im Jahre 2022 in Frankfurt in einem Club, hier lernte er eine junge Frau kennen.

Gemeinsam begab man sich auf ein Hotelzimmer, dort kam es zu sexuellen Kontakt in Form von Geschlechtsverkehr. für unsere Mandanten war die Sache damit abgehakt, die Frau verließ das Hotelzimmer, er hörte über sechs Monate nicht mehr von dieser Sache, bis ihn schließlich eine Vorladung als Beschuldigter wegen dem Tatvorwurf Vergewaltigung erreicht. Unser Mandant konnte das ganze zunächst gar nicht zuordnen, informierte sich und beauftragte uns damit, seine Verteidigung zu übernehmen.

Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht kamen wir dieser bitte natürlich nach.

Unser Engagement, die Sache im Ermittlungsverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zum Abschluss zu bringen, scheiterte.

Die Staatsanwaltschaft erhob im Jahre 2023 Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Frankfurt. Unser Mandant war fassungslos und beteuerte nachhaltig und glaubwürdig seine Unschuld. In der Verhandlung erklärte sich unser Mandant dann ausführlich dazu, was an dem Abend geschehen war, diese Erklärung im Prozess war aus sich heraus schlüssig und stand im Einklang mit den übrigen Angaben.

Wenig überzeugend hiergegen waren die Angaben der vermeintlich Geschädigten in Bezug auf den Tatvorwurf der Vergewaltigung in Frankfurt. Sie konnte sich in Bezug auf viele Details nicht mehr erinnern, berief sich auf Erinnerungslücken und darauf, in ihren Aussagen teilweise übertrieben zu haben. Am Ende einer letztlich von allen Seiten sehr emotional geführten Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft am Abend des Verhandlungstages eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Vergewaltigung. Unser Mandant wurde nach unserem überzeugenden Antrag dann aber letztlich freigesprochen.

Dies wollte die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen und legte das Rechtsmittel der Berufung gegen den Freispruch ein.

Anfang 2025 dann die erneute Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt als Berufungsgericht. Unser Mandant erklärte sich abermals ausführlich, wie der Abend abgelaufen war und warum es eine Vergewaltigung in dem Hotel in Frankfurt nicht gegeben habe. Am zweiten Hauptbehandlung Tag wurde sodann die angeblich Geschädigte vernommen. Auch hier berief sie sich auf Erinnerungslücken und Wissenslücken, die so schon aus sich heraus nicht nachvollziehbar waren. es entstand für alle Beteiligten der Eindruck, als habe sich die junge Frau das Geschehen im Nachgang zu dem sexuellen Kontakt selbst eingeredet oder von ihrem Umfeld einreden lassen, der Tatvorwurf der Vergewaltigung die sich so jedenfalls nicht aufrechterhalten.

In der Folge nahm die Staatsanwaltschaft Frankfurt dann die Berufung in dem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung zurück, der Freispruch ist damit rechtskräftig und unser Mandant ein freier Mann.

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