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Belohnung und Billigung von Straftaten

Belohnung und Billigung von Straftaten: Rechtsanwalt

 

Vorladung wegen: Belohnung und Billigung von Straftaten?

 

Sie haben eine polizeiliche Vorladung wegen Belohnung und Billigung von Straftaten nach § 140 StGB erhalten?

Dann sind Sie bei uns zunächst einmal richtig, als bundesweit führende Kanzlei für Strafrecht helfen wir Ihnen in dieser zugleich unangenehmen aber auch sensiblen Situation gerne weiter.

Zunächst fragen sich viele Beschuldigte nach Erhalt der Vorladung wegen diesem sicherlich nicht ganz gängigen Straftatbestand: was ist hier überhaupt strafbar? Und was für Straftaten sind es, deren Belohnung und Billigung der Gesetzgeber unter Strafe stellt?

Und insbesondere: welche Strafe droht mir?

 

Belohnung und Billigung von Straftaten - was ist strafbar?

Zunächst einmal ist es ratsam, sich die Vorschrift anzusehen, aus welcher sich die Strafbarkeit überhaupt ergibt.

In §140 StGB heißt es:

Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

  • belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
  • in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Norm verweist auf die Paragraphen 138 und 126 StGB, die jeweils zusätzlich auf eine Vielzahl von Verbrechen verweisen.

Als Bezugsstraftaten kommen dementsprechend folgende in Betracht:

  • Hoch- und Landesverrat
  • Schwerer Landfriedensbruch
  • Mord und Totschlag
  • Kriegsverbrechen und Völkermord
  • Schwere Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Straftaten gegen die persönliche Freiheit
  • Schwere sexuelle Übergriffe
  • Brandstiftung
  • Geld-, Wertpapier- und Zahlungskartenfälschung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern

Strafbar ist also, eine der vorstehend genannten Delikte zu belohnen oder jedenfalls zu billigen. Der Gesetzgeber möchte durch die Vorschrift verhindern, dass Straftaten in der Bevölkerung angepriesen oder jedenfalls auf irgendeine Art und Weise gefördert werden.

 

Belohnung und Billigung von Straftaten - Tathandlungen nach § 140 StGB

Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter die im Katalog der Norm aufgeführten Taten entweder belohnt oder in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentliche Frieden zu stören.

Doch was bedeutet das überhaupt?

Wie so oft bei juristischen Fragen lohnt es sich, sich näher anzusehen was unter belohnen bzw. belegen von Straftaten überhaupt zu verstehen ist?

 

"Belohnen" von Strafteten

Ein Belohnen im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn der Täter einen Tatbeteiligtem unmittelbar oder mittelbar nachträglich mit einem vorher nicht versprochenen Vorteil bereichert. Dabei ist es unerheblich, von welchem materiellen Wert dieser Vorteil ist. Lediglich eine Auszeichnung des Täters als Zeichen der Anerkennung genügt.

 

"Billigen" von Straftaten

Unter Billigen versteht man grundsätzlich ein nachträgliches Gutheißen der Tat. Dazu ist es erforderlich, dass sich der Billigende moralisch hinter den Täter stellt.

Zusätzlich muss die Billigung dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Dazu muss der Zustand der allgemeinen Rechtssicherheit in der Art und Weise beeinträchtigt werden, dass das Vertrauen der Bevölkerung und deren Sicherheitsgefühl erheblich beeinflusst wird.

Seit 2021 ist auch die Billigung noch nicht begangener Straftaten strafbar, wodurch Äußerungen erfasst werden sollen, den den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch nicht verwirklichen

 

Belohnen und Billigung von Straftaten - Strafen

Sie haben eine Vorladung oder Anzeige wegen Belohnung und Billigung von Straftaten erhalten und fragen sich jetzt mit welcher Strafe Sie rechnen können?

Beide Tathandlungen sind nach § 140 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Doch wer sich jetzt schon im Gefängnis, der sei beruhigt: bei einem solchen Vorwurf ist es regelmäßig möglich, das Verfahren außergerichtlich zur Einstellung zu bringen. Insbesondere haben wir als spezialisierte Fachkanzlei für Strafrecht natürlich bundesweit gute Verbindungen zu den örtlichen Staatsanwaltschaften und drängen in derartigen Konstellationen darauf, dass das Verfahren außergerichtlich zum Abschluss gebracht wird, insbesondere ohne öffentliche Hauptverhandlung am Wohnort der Betroffenen und natürlich ohne Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis oder irgendwelche Register.

 

Sofern auch Sie eine Vorladung wegen Belohnung und Billigung von Straftaten erhalten haben, zögern Sie nicht: nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei auf, lassen sich zunächst kostenlos beraten und wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

 

Vorladung als Beschuldigter wegen Belohnung und Billigung von Straftaten?

Anklage wegen Belohnung und Billigung von Straftaten?

 

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