Bundesweite Strafverteidigung bei:

Vorladung als Beschuldigter, Hausdurch­suchung, Festnahme

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung ...

Das Recht wird heutzutage immer komplizierter. Zuverlässige Kenntnisse von Gesetzesänderungen, aktuellen Recht­sprechungen und Praxiskenntnisse sind unabdingbare Voraussetzungen einer guten, juristischen Tätigkeit.

Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, Ihnen ausschließlich als Rechtsanwalt und Strafanwalt (Strafverteidiger) in dem Bereich Strafrecht zur Verfügung zu stehen.

Folgend finden Sie klassische Beispiele, in den Personen mit unserer Kanzlei in Kontakt treten. Aber nicht nur im Falle einer Hausdursuchung oder Festnahme, sondern auch bei einer Vorladung als Beschuldigter oder allen anderen aufkommenden Fragen im Strafrecht können Sie uns jederzeit kontaktieren. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsanwalt für Strafrecht

Unterschrift Rechtsanwalt Nikolai Odebralski Website ra-odebralski.de

Nikolai Odebralski,
Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Hier einige klassische Beispiele, in denen Personen sich an unsere Kanzlei wenden:

Vorladung als Beschuldigter

Sie sind als Beschuldigter in einer Strafsache vorgeladen?

Untersuchungshaft

Einer Ihrer Verwandten oder Freunde wurde festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft?

Erkennungsdienstlichen Behandlung

Man lädt Sie vor zu einer Erkennungsdienstlichen Behandlung?

Anwaltswechsel

Sie möchten einen Anwaltswechsel, weil Sie mit Ihrem unzufrieden sind?

Rechtsmittel

Nach einer Verurteilung durch ein Instanzgericht möchten Sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, also Berufung oder Revision?

Vertreter

Sie suchen einen kompetenten Vertreter für die Interessen von Gefängnisinsassen?

Wiederaufnahmeverfahren

Sie wurden zu unrecht verurteilt und interessieren sich für ein Wiederaufnahmeverfahren?

Sexualstraftat

Man beschuldigt Sie einer Sexualstraftat?