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Missbrauch von Patienten: Verfahren gegen Arzt eingestellt (Hanau)

Der Sachverhalt klingst skurril:

eine junge Frau im Alter von neunzehn Jahren wendet an ihren Frauenarzt: Anlass, der Vorstellung ist eine Orgasmusstörung. Die junge Frau gibt an, Probleme in der Partnerschaft zu haben, da sie keinen Orgasmus erleben können. Der Frauenarzt, welcher eine kleine, individuelle Praxis in Hanau mit einer Angestellten betreibt, sagt der jungen Frau zu, ihr zu helfen. Vereinbart wird einen Termin für eine Behandlung an einem Samstagvormittag, damit andere Patienten nicht in der Praxis sind und die Behandlung stören können oder das Wohlbefinden der jungen Frau beeinflussen. Sofern Sie - so unser späterer Mandant zur Begründung des Termins - bei der Behandlung laut und lustvoll stöhnte, würden andere Personen belästigt. Die Frau willigt in die Behandlung ein.

An dem Samstagvormittag erscheint die junge Frau bei dem Frauenarzt aus Hanau wie besprochen. Dieser ist zu diesem Zeitpunkt Ende 50 und hat seine Ausbildung und sein Studium in den siebziger Jahren im Iran absolviert, dementsprechend ist sein Ausbildungsstand in Bezug auf diese Problematik.

Der Frauenarzt beginnt mit einer Behandlung durch elektrische Impulse, welche dann in der Folge an diesem Vormittag in verschiedener Intensität an den inneren und äußeren Schamlippen der jungen Frau durchgeführt wird, im Ergebnis aber erfolglos. Letztlich verlässt diese die Praxis und berichtet hiervon ihrer Mutter, daraufhin wird Strafanzeige gegen den Frauenarzt wegen sexuelle Missbrauch von Patientinnen erstattet. Mit der Vorladung begibt sich der Mann auf die Suche nach einem Anwalt für Sexualdelikte, der bei der Betreuung und Begleitung von Sexualstrafverfahren, insbesondere gegen Ärzte und Mediziner erfahren ist.

Schnell wird er auf unsere Internetpräsenz aufmerksam, wir sagen dem Beschuldigten wegen sexuelle Missbrauch in Hanau insofern gerne zu, sein Mandat zu übernehmen. Nach Anzeige der Vertretung geht sodann nach einigen Wochen die Ermittlungsakte ein.

Gemeinsam mit unserem Mandanten besprechen wir die Akten, unser Mandant versicherte uns, die Behandlung nach seinem Horizont ordnungsgemäß und sachgerecht durchgeführt zu haben. Nach gründlicher Vorbereitung geben wir im Hinblick auf den Tatvorwurf sexueller Missbrauch in Hanau.

Eine umfassende Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft ab und beantragen, das Verfahren einzustellen, hilfsweise ein medizinisches Sachverständigen-Gutachten zum Beweis der Tatsache einzuholen, dass die von unserem Mandanten vorgenommene Behandlung dem Ausbildungsstand entsprechend die Ausbildung in seinem Heimatland zu der benannten Zeit entsprochen hat.

Das Problem für die Staatsanwaltschaft: woher soll man einen Gutachter finden, der etwas zu der Behandlung von Orgasmusstörungen und der Art der Lehrer an einer iranischen Universität im Jahre 1980 sagen kann? Letztlich wird auch nach intensiver Suche kein Sachverständiger gefunden. Da letztlich, insofern nichts ausgeschlossen werden kann, dass die Behandlung aus der Perspektive unseres Mandanten sachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurde, musste das Verfahren wegen sexuelle Missbrauch von Patienten in Hanau letztlich mangels Tatverdachts eingestellt werden.

Unser Mandant ist glücklich und erleichtert.

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