Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Kindesmissbrauch: Landgericht weist Anklage ab (Düsseldorf)
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit 2023 gegen unseren Mandanten wegen des Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Unser Mandant ist hierbei durch das Ermittlungsverfahren privat und beruflich erheblich belastet, insbesondere im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mediziner im Großraum Düsseldorf. Mit Einleitung der Ermittlungen hatte sich die zuständige Ärztekammer eingeschaltet und versucht, ein vorläufiges Berufsverbot zu erwirken, was bereits frühzeitig verhindert werden konnte.
Unser Mandant wurde durch das Ermittlungsverfahren im Rahmen einer bei ihm durchgeführten Hausdurchsuchung wegen des Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Düsseldorf in Kenntnis gesetzt, und zeigte sich schon dort von dem Vorwurf überrascht.
Gegenstand der Vorwürfe waren Videos, die unseren (späteren) Mandanten bei sexuellen Handlungen mit Personen in Thailand zeigen, offenbar sind diese Videos von ihm selbst aufgenommen worden und zeigen Ihnen im sexuellen Kontakt mit weiblichen Personen. Hierbei bestritt unser Mandant nicht, sexuelle Handlungen vorgenommen und die Aufnahmen angefertigt zu haben, unrichtig sei jedoch, dass es sich bei den Sexualpartnerinnen und "Kinder" handle, also um Personen unter 14 Jahren. Auf den Videos seien zum größten Teil nur Körperteile zu sehen, wobei es richtig sei, dass die weiblichen Personen klein und schlank wirkten. Dies entspreche aber dem Phänotyp asiatischer Frauen, die Partnerinnen seien durchgängig volljährig gewesen.
Entsprechend diesen (für uns glaubwürdigen und nachvollziehbaren) Angaben wurde bereits frühzeitig gegenüber der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorgetragen und nicht nur vorgebracht, dass die Hausdurchsuchung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Düsseldorf unrichtig und unverhältnismäßig war, sondern dass sich darüber hinaus auch der Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in tatsächlicher Hinsicht nicht bestätigen könne. Denn nicht ausschließt war sei, dass das Vorbringen unseres Mandanten richtig sei und es sich bei den dargestellten weiblichen Personen tatsächlich um Personen handelt, die älter als 14 Jahre sind. Darüber hinaus hätte ein Tatnachweis erfordert, dass mein Mandant das vermeintlich kindliche Alter in der konkreten Situation erkannt hätte, wobei für einen entsprechenden Vorsatz ebenfalls keine Anzeichen vorhanden waren, im Gegenteil: nach seinem Vorbringen wurde behauptet, es habe sich um ältere Personen gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf schloss sich unserer Argumentation in tatsächlicher Hinsicht nicht an und erhob zur Überraschung aller Beteiligten Ende 2024 Anklage gegen unseren Mandanten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Landgericht Düsseldorf. Hierbei wurde die Anklage alleine gestützt auf die Videos, die Personen waren offenbar wohnhaft in Thailand und durch die Staatsanwaltschaft nicht ermittelbar.
Im sogenannten Zwischenverfahren gaben wir sodann noch einmal eine umfangreiche Erklärung ab und beantragten zum Nachweis des Alters die Einholung eines anthroposophischen Gutachtens mit dem Ziel der Altersbestimmung.
Diesem Antrag schloss sich das Landgericht an, dass beantragte Gutachten gelangte sodann zu dem Ergebnis, dass es sich um Personen im Alter von über 14 Jahren handeln müsse. Damit war er von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhobene Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch unsere Mandanten widerlegt. Das Landgericht entschied sodann auf der Grundlage unseres Antrages, die Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Vielzahl von Fällen abzuweisen.
Damit geht für unseren Mandanten eine juristische Odyssee zu Ende, an dessen Ende nicht steht, außer ein in der Sache unbegründeter Tatverdacht. Unser Mandant ist froh und glücklich, sich in dieser Situation an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht gewendet zu haben, denn nur durch engagiertes Auftreten in Ermittlungsverfahren und Zwischenverfahren konnte die Zulassung der Anklage sowie sogar eine Verurteilung verhindert werden.
Auch wir freuen uns mit unseren Mandanten über dieses sicherlich in der Sache richtige Ergebnis.