Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei
Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.
Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.
Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.
Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.
Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:
Januar 2014
Handeltreiben mit BtM: Stuttgart bestätigt Freispruch
Die Berufungskammer folgte damit auch hier dem Antrag der Verteidigung - die Staatsanwaltschaft hatte eine vollstreckbare Haftstrafe gefordert.
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Verhältnis mit 16-jähriger Tochter: Bewährungsstrafe für 44-jährigen
Wegen Beischlaf mit Verwandten in 17 Fällen sowie Missbrauch von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Darmstadt einen 44-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Revision: BGH hebt Urteil gegen Erzieher wegen sexuellem Missbrauch auf
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des LG Saarbrücken teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
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