Vorladung oder Anklage erhalten wegen verhetzender Beleidigung, § 192a StGB?
Sie haben eine Anzeige erhalten wegen verhetzender Beleidigung?
,,Keine Strafe ohne Gesetz‘‘ - so lautet ein zentrales Prinzip des deutschen Strafrechts. Nur was deutlich strafbar ist, kann auch sanktioniert werden. Der Ton in der Gesellschaft wird seit Jahren immer rauer. Deshalb sieht sich die Bundesregierung gezwungen, mehrere Gesetzesverschärfungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört auch der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung der seit September 2021 als §192a im Strafgesetzbuch zu finden ist.
Wer soll vor einer verhetzenden Beleidigung geschützt werden?
Schutzgut des §192a ist die Menschenwürde, die bereits ganz allgemein im Artikel 1 des Grundgesetzes geschützt ist. In §192a StGB geht es spezifisch um Gruppen und Einzelpersonen, die wegen ihrer:
-
nationalen
-
rassischen
-
religiösen oder
-
ethnischen Herkunft
-
ihrer Weltanschauung
-
Ihrer Behinderung oder
-
sexuellen Orientierung
durch die Zusendung eines entsprechenden Inhalts
-
beschimpft
-
böswillig verächtlich gemacht oder
-
verleumdet werden.
sog. relatives Antragsdelikt
Grundsätzlich zählen Beleidigungsdelikte zu den Antragsdelikten. Die verhetzende Beleidigung ist jedoch ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass das Opfer in der Regel einen Strafantrag stellen muss, es jedoch sein kann, dass die Staatsanwaltschaft die Tat auch von sich aus verfolgt, wenn sie daran ein öffentliches Interesse sieht.
Strafe
Die verhetzende Beleidigung gemäß §192a StGB ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
Anzeige erhalten wegen verhetzender Beleidigung gemäß §192a StGB?
Angesichts dessen, dass der §192a erst neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ist mit einer verstärkten Strafverfolgung zu rechnen. Falls sie eine Anzeige erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und bearbeiten regelmäßig Sachverhalte mit dem Vorwurf der Beleidigung.