Strafverteidigung bundesweit
Hausdurchsuchung wegen einer Straftat
Der Schock nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung sitzt zumeist tief.
Neben der Erkenntnis - gegebenenfalls schon seit längerem - im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen zu stehen, wird von den meisten Personen der hoheitliche Eingriff in die eigenen vier Wände als besonders unangenehm und schikanös empfunden.
Dies ist nur nachvollziehbar.
Notfallnummer bei Hausdurchsuchung:
0151 - 11 63 20 82

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski
Herr Rechtsanwalt oder bereits die bearbeitet mit seiner Kanzlei und seinem Team jährlich über 800 Strafverfahren, die meisten dieser Verfahren beginnen aus Sicht der Betroffenen mit einer Hausdurchsuchung.
Schwerpunktmäßig bearbeitet die Kanzlei Sexualstrafverfahren, hier kommt es zu einer Hausdurchsuchung häufig beim Tatvorwurf Besitz kinderpornographischer Inhalte, aber auch bei anderen Tatvorwürfen wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern.
Gesetzliche Voraussetzungen einer Hausdurchsuchung
Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung sowie Geschäftsräume von Eingriffen des Staates durch das Grundgesetz geschützt sind.
Ein Eingriff in diesen Schutz in Form einer polizeilichen Hausdurchsuchung ist aber möglich, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt, der dies ermöglicht. Denn die Ermittlungsbehörden insbesondere die Polizei sind nicht einfach eigenmächtig und ohne gerichtliche Kontrolle befugt, in die private Wohnung von Betroffenen einzudringen und dort eine Hausdurchsuchung vorzunehmen.
In der Praxis sind die Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung jedoch gering. Erforderlich ist jeglicher Tatverdacht der die Möglichkeit bedeutet, die im Raum stehende Straftat hätte sich ereignet. In der Praxis wird der Durchsuchungsbeschluss von der zuständigen Staatsanwaltschaft gegenüber dem zuständigen Gericht beantragt und von diesem in der Regel ausgestellt. Das Gericht prüft hierbei, ob die gesetzlichen Voraussetzungen von § 105 Abs. 1 StPO eingehalten sind, hierin heißt es:
"Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug oder durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden"
Verhaltenstipps Hausdurchsuchung
viele Betroffene sind im Moment der Hausdurchsuchung überfordert und verunsichert. Kaum ein Beschuldigter hat eine solche Situation schon einmal erlebt. Als erfahrener Strafverteidiger spreche ich täglich mit Betroffenen nach einer Hausdurchsuchung, die emotionale Grundstimmung ist bei fast allen Gesprächen ähnlich.
Daher haben wir hier nun einige allgemeine Ratschläge zusammengestellt, wie man sich bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung verhalten sollte. Wichtig ist hierbei, dass es richtiges oder falsches Verhalten nicht gibt, jeder verhält sich individuell anders. für eine individuelle Einschätzung nehmen Sie gerne einfach per E-Mail Kontakt mit uns auf, schildern uns die Situation ihrer Hausdurchsuchung sowie ihr Verhalten hierbei und wir geben Ihnen gerne eine individuelle Einschätzung.
Ruhe Bewahren
Zunächst einmal ist es auch trotz der sicherlich emotional äußerst angespannten Situation grundlegend wichtig, Ruhe zu bewahren.
Versuchen Sie nicht, die Hausdurchsuchung zu vereiteln, Beweismittel beiseite zu schaffen oder den Zutritt der Beamten sogar durch körperliche Gewalt, zu halten von Türen oder ähnlichem zu verhindern. Sollten Sie sich gegen die Hausdurchsuchung körperlich sperren, riskieren sie im Zweifel sogar ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Versuchen Sie, nett und höflich zu bleiben, in der Regel sind es die Beamten auch und machen hier lediglich ihre Arbeit. Lassen Sie die Hausdurchsuchung über sich ergehen, im Moment der Durchsuchung können Sie hiergegen ohnehin nichts unternehmen.
Keine Aussage machen
Gleichermaßen herausfordernd wie wichtig ist es, bei der Hausdurchsuchung keine Aussage bzw. Erklärung zu den Vorwürfen abzugeben.
Im weiteren Verfahren ist es häufig wenig hilfreich, wenn Beschuldigte bei der Hausdurchsuchung sinngemäß Eingeständnis abgeben nach dem Motto "Ich weiß schon warum sie hier sind" oder " ich habe schon darauf gewartet, dass sie kommen". Machen Sie nur die nötigsten Angaben und lassen Sie sich keinesfalls von vermeintlich netten Polizeibeamten in ein fürsorgliches Gespräch verwickeln.
Ebenso wichtig: sie sind nicht verpflichtet, Passwörter mitzuteilen oder sonstige Angaben zu machen. Teilweise versuchen Polizeibeamten die Betroffenen mit teils Grenzwertigmitteln zur Herausgabe von Passwörtern oder Zugangsdaten zu Mobiltelefon zu bewegen, beispielsweise in dem gesagt wird, hierdurch mache man einen besseren Eindruck oder die Auswertung würde dadurch beschleunigt. Beides ist unrichtig.
In der Praxis ist es aber auch so, dass über 50 % der Betroffenen im Rahmen der Hausdurchsuchung Angaben machen, beispielsweise Zugangsdaten mitteilen o. ä. Sofern Sie diesen Text hier lesen, denken Sie bitte nicht "Oh Gott, jetzt habe ich etwas falsch gemacht". Die Dinge sind eben jetzt wie sie sind und sofern man sich bei der Hausdurchsuchung auf eine bestimmte Art verhalten und dort etwas gesagt hat, dann ist das jetzt nachträglich nicht richtig oder falsch, sondern es ist ebenso und wir müssen mit der Situation dann eben umgehen, wie sie ist.
Durchsuchung beobachten, nicht behindern
beobachten Sie die Hausdurchsuchung aufmerksam und ziehen sie bei Bedarf einen Zeugen hinzu, beispielsweise in Ehepartner oder Nachbarn. Versuchen Sie nicht, die polizeiliche Maßnahme zu verhindern oder Ähnliches.
Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
Lassen Sie sich zu Beginn der Hausdurchsuchung immer den Durchsuchungsbeschluss zeigen. In der Regel präsentiert die Polizei diesen beim betreten der Wohnung dem Beschuldigten damit diese darüber informiert sind, aus welchem Grunde die Durchsuchungsmaßnahme erfolgt. Darüber hinaus gibt der Beschluss Aufschluss darüber, wegen welcher Straftat man sie beschuldigt und nach welchen Beweismitteln die Polizei überhaupt sucht. Sofern die Polizei beispielsweise auf der Suche nach Datenträgern ist, wie dies in dem Durchsuchungsbeschluss so angegeben. Insofern weiß man dann schon einmal, woran man ist und warum die polizeiliche Maßnahme erfolgt.
Protokoll nach Hausdurchsuchung verlangen
nach der Hausdurchsuchung erhalten die Beschuldigten ein sogenanntes Sicherstellungsprotokoll. Hierbei handelt es sich um eine Art Tabelle, in der die Datenträger bzw. Gegenstände aufgelistet sind, die die Polizei in Verwahrung nimmt. Prüfen Sie am besten unmittelbar nach der Hausdurchsuchung, ob sämtliche Gegenstände die nun nicht mehr in ihrer Wohnung vorhanden sind, auf der Liste aufgeführt sind um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Unterschreiben Sie das Protokoll erst, sofern sie sicher sind, dass der Inhalt richtig ist.
Rechtsanwalt nach Hausdurchsuchung kontaktieren
nehmen Sie nach der Hausdurchsuchung Kontakt mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht und im Idealfall unserer Kanzlei auf. Wir sind über die Notfallnummer auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten durchgehend gut zu erreichen, kennen die Sorgen und Nöte von Beschuldigten nach einer Hausdurchsuchung und steht für ein erstes Gespräch auch am frühen Morgen gerne zur Verfügung. Am besten erreichen Sie uns per Mail oder über die Handynummer. Erfahrungsgemäß kann es sich anbieten, schon ein Bild von dem Durchsuchungsbeschluss bzw. dem Sicherstellungsprotokoll im Rahmen der ersten Anfrage zu übersenden, bei einer Kontaktaufnahme per Handy gerne unproblematisch über WatsApp.
Nach der Hausdurchsuchung: der richtige Rechtsanwalt
wer ist der richtige Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der mich vertrauensvoll und kompetent nach einer Hausdurchsuchung berät, vertritt und in dessen erfahrene Hände ich mein Strafmandat legen kann?
Wir bearbeiten Strafverfahren seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig und haben uns im Laufe unserer Tätigkeit und durch die durchgehend hochwertige und weit überdurchschnittlich erfolgreiche Mandatsbearbeitung zu einer der bundesweiten top Adressen für Strafrecht etabliert. Aufgrund unserer unvergleichbaren Erfahrungswerte im Bereich Sexualstrafrecht dürfen wir uns heute zurecht als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht bezeichnen.
Wir sprechen täglich mit Betroffenen nach einer Hausdurchsuchung, kennen die Sorgen und Nöte unserer Mandanten und helfen hochwertig, schnell, diskret und zielstrebig. Machen Sie in Ihrem Strafverfahren keine Kompromisse. Treffen Sie jetzt die richtige Wahl und entscheiden sich für eine absolute Top-Adressen für hochwertige Strafverteidigung in Deutschland.
kontaktieren Sie uns telefonisch, über die Notfallnummer oder gerne über das Kontaktformular der Homepage.
Hausdurchsuchung: was wir für Sie tun
manchmal wird Beschuldigten nach einer Hausdurchsuchung von der Polizei gesagt, man brauche jetzt erst einmal keinen Anwalt. Das ganze würde von alleine geklärt. So etwas ist natürlich nicht richtig und ein leicht zu durchschauender Versuch, Beschuldigte zu manipulieren und in ihrer eigenen Verteidigungsfähigkeit einzuschränken. Selbstverständlich ist gerade nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung hochwertige juristische Unterstützung notwendig.
Die ersten Schritte nach der Hausdurchsuchung
zunächst einmal sollten Sie zeitnah Kontakt zu uns aufnehmen. Lassen Sie mich Erstellungsprotokoll gerne kurz per E-Mail zukommen oder telefonisch, abhängig von der Art der Kontaktaufnahme. Sofern Sie nach der Hausdurchsuchung beispielsweise kein Mobiltelefon oder sonstige Kommunikationsmittel haben, lässt sich vielleicht das Telefon oder eine Mailadresse eines Mitbewohner, Partners oder Verwandten nutzen. Wir sehen uns dann die Unterlagen an, beraten Sie über die aktuelle Situation, den Tatvorwurf und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten.
Hausdurchsuchung: Rechtsmittel prüfen
wichtig und häufiig übersehen wir die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Hausdurchsuchung einzulegen. Wir haben derartige Rechtsmittelverfahren bereits vielfach erfolgreich für unsere Mandanten durchgeführt, häufig mit der Folge, dass das Strafverfahren dann bereits kurzfristig erledigt werden konnte und Betroffene nach der Hausdurchsuchung kurzfristig die sichergestellten Gegenstände zurückerhalten haben.
Ob ein Rechtsmittel im Anschluss an eine Hausdurchsuchung sinnvoll ist, ist immer Frage des Einzelfalles, wir führen die juristische Überprüfung standardmäßig für unsere Mandanten durch und beraten Sie im Hinblick auf ihre Rechte und Rechtsmittel