Hausdurchsuchung oder Beschuldigter wegen Jugendpornografie?
Sexualdelikte - Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei
Jugendpornografie: Was tun, wenn Sie beschuldigt werden
Der Vorwurf, jugendpornografische Inhalte zu besitzen, verbreitet oder hergestellt zu haben, trifft viele Betroffene völlig unvorbereitet.
Häufig ist eine Hausdurchsuchung der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. In anderen Fällen erhalten Betroffene eine Vorladung, Anklage oder einen Strafbefehl. Die emotionalen Belastungen bei Ermittlungen aufgrund von Jugendpornografie sind für Betroffene regelmäßig sehr hoch. Scham, Angst vor den Konsequenzen und Unsicherheit darüber, wie man sich verhalten sollte, prägen das Erleben der Adressaten dieser Maßnahmen.
Im Folgenden wird erläutert, was Jugendpornografie nach § 184c StGB umfasst, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft und warum es unerlässlich ist, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten zu lassen.
Benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Wir stehen als erfahrener Partner in Sexualstrafsachen an Ihrer Seite und verteidigen Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Besonders bei Vorwürfen im Bereich Jugendpornografie legen wir größten Wert auf höchste Diskretion und eine sorgfältige, vertrauliche Bearbeitung Ihres Falls.
Sie erreichen uns per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch:
- Kanzlei-Telefon: 0201 747 188 0
- Notfall-Nummer (24/7 bei Hausdurchsuchungen): 0151 116 320 82
Was sind jugendpornografische Inhalte?
Der Tatbestand der Jugendpornografie nach § 184c StGB erfasst pornografische Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) zeigen oder den Anschein erwecken, dass solche Handlungen stattfinden.
Auch realitätsnahe Darstellungen von Jugendlichen in pornografischen Kontexten, etwa durch Bildbearbeitungen oder Animationen, fallen unter den Straftatbestand.
Abgrenzung zu Kinderpornografie
Ein zentraler Unterschied zwischen Jugend- und Kinderpornografie liegt im Alter der betroffenen Personen. Kinderpornografische Inhalte gemäß § 184b StGB betreffen Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Strafandrohungen für Kinderpornografie sind höher, da hier eine höhere Schutzbedürftigkeit angenommen wird.
Welche Handlungen sind strafbar?
Der Straftatbestand der Jugendpornografie nach § 184c StGB umfasst verschiedene Handlungen, die in ihrer Schwere unterschiedlich geahndet werden. Strafbar sind insbesondere:
- Herstellung und Verbreitung: Die Produktion, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung jugendpornografischer Inhalte. Dies umfasst auch das Hochladen oder Teilen solcher Inhalte in sozialen Netzwerken oder über Messenger-Dienste.
- Besitz: Der bewusste Besitz oder die Beschaffung jugendpornografischer Inhalte, etwa durch Herunterladen, ist ebenfalls strafbar.
- Vermittlung und gewerbsmäßige Handlungen: Gewerbsmäßige Tätigkeiten wie das Anbieten, Verkaufen oder Vermitteln jugendpornografischer Inhalte werden besonders streng geahndet. Hier drohen höhere Strafen, da der Profitgedanke die Schwere der Tat erhöht.
- Einwirken auf Jugendliche: Auch das Veranlassen Jugendlicher zur Mitwirkung an der Herstellung solcher Inhalte wird vom Gesetzgeber erfasst.
Wichtig: Bei einem Irrtum über das Alter der dargestellten Person(en), kann die Strafbarkeit entfallen, wenn Sie als Betroffener dachten, die Person sei schon volljährig.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung?
Die Strafen für Jugendpornografie nach § 184c StGB richten sich nach der Art und Schwere der Tat:
● Verbreitung, Erwerb und Besitz: Diese Handlungen können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
● Herstellung oder gewerbsmäßige Verbreitung: Hier drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Besonders schwere Fälle, etwa bei systematischem oder gewerbsmäßigem Handeln, ziehen höhere Strafen nach sich. Auch der Umfang der jugendpornografischen Inhalte spielt eine Rolle.
Ersttäter können bei geringer Schuld und Kooperation mit einer milden Strafe rechnen, etwa einer Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Jedoch ist jeder Fall individuell, und die zu erwartende Strafe hängt von der Beweislage, der Verteidigungsstrategie und den Umständen des Einzelfalls ab.
Neben den sogenannten Hauptstrafen hat eine Verurteilung wegen Jugendpornografie oft auch eine Eintragung im Führungszeugnis zur Folge.Eintragungen im Führungszeugnis können die berufliche Zukunft Betroffener erheblich beeinträchtigen, insbesondere in Berufen mit Kindern oder Jugendlichen. Hinzu kommt häufig ein drohender Verlust des gesellschaftlichen Ansehens. Der Vorwurf allein führt bei Betroffenen oft zu sozialer Isolation oder Beziehungsproblemen.
Umso wichtiger ist es, sich als Betroffener frühzeitig fachkundige Hilfe zu holen, um drohende negative Auswirkungen zu vermeiden. Als Experten im Sexualstrafrecht sind uns viele Fallkonstellationen bekannt: sei es betreffend der Sicherstellung von Arbeitsmitteln und dem daraus entstehenden Spannungsverhältnis der Betroffenen zum Arbeitgeber oder einem vom Jugendamt geforderten Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Wir wissen, was zu tun ist und unterstützen Sie entschlossen.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Jugendpornografie ab?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Jugendpornografie beginnt oft mit einer Anzeige, etwa durch private Personen, Plattformbetreiber oder internationale Überwachungsstellen. Häufig folgen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, bei denen elektronische Geräte beschlagnahmt werden, um Beweismaterial sicherzustellen.
Im Anschluss analysieren die Ermittlungsbehördendie beschlagnahmten Daten, um jugendpornografische Inhalte nachzuweisen. Parallel dazu werden Verdächtige und Zeugen vernommen. Viele Betroffene erhalten außerdem eine polizeiliche Vorladung. Als Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass keine Verpflichtung besteht, Aussagen zur Sache zu machen.
Es kann zum Beispiel vorkommen, dass Ihnen alleine deswegen eine Vorladung zugestellt wurde, weil Sie Mitglied einer WhatsApp-Gruppe waren, in der ein jugendpornografischer Inhalt geteilt wurde. Machen Sie auch dann keine Angaben zur Sache.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Dabei kann es zu Fehlern in der Beweissicherung oder bei den Ermittlungsmaßnahmen kommen, die nur mit dem erforderlichen Expertenwissen erkannt und gerügt werden können.
Haben Sie bereits einen Strafbefehl erhalten, ist schnelles Handeln gefragt, da Sie in der Regel nur innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung dagegen vorgehen können.
Die frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts für Strafrecht kann daher erheblichen Einfluss auf den Ablauf des Verfahrens haben und dabei helfen, dieses zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Zusätzlich leisten wir auch professionelle psychologische Unterstützung, die sich in jahrelanger Praxis bewährt hat und einen unverzichtbaren Rückhalt für Betroffene in dieser Ausnahmesituation bietet.
Wie schütze ich mich vor dem Besitz von Jugendpornografie?
Es kommt vor, dass Betroffene gar nicht wissen, im Besitz jugendpornografischer Inhalte zu sein.
Um sich daher vor einem ungewollten Besitz zu schützen, ist besondere Vorsicht im Umgang mit digitalen Medien geboten. Vermeiden Sie den Download von Dateien aus unsicheren Quellen, insbesondere in Tauschbörsen oder auf unbekannten Plattformen, da solche Inhalte oft versteckt verbreitet werden. Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge oder Links aus unbekannten Nachrichten.
Speichern Sie keine Inhalte, deren rechtliche Unbedenklichkeit unklar ist, und melden Sie verdächtiges Material unverzüglich an die zuständigen Behörden oder Plattformbetreiber. Halten Sie Ihre Geräte durch regelmäßige Updates und Virenschutzprogramme sicher. Vorsicht und bewusster Umgang mit digitalen Inhalten sind die besten Maßnahmen, um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Wie Sie bei einem Vorwurf wegen Jugendpornografie richtig handeln
Unabhängig davon, ob der Vorwurf gegen Sie berechtigt ist oder nicht: Nehmen Sie die Situation ernst. Ermittlungen wegen Jugendpornografie werden selten ohne Weiteres eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären, und erhebt Anklage, sobald ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das bedeutet, dass bei einer höheren Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Vergleich zu einem Freispruch ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Da der Ausgang eines Strafverfahrens nie sicher prognostiziert werden kann, sollten Sie uns, als erfahrene Experten im Sexualstrafrecht, unverzüglich kontaktieren. Wir können aufgrund unserer Erfahrung und Expertise häufig schon frühzeitig Ihre Rechte und Interessen bestmöglich schützen und das Verfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Wichtig ist auch: Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch! Unüberlegte Äußerungen können Ihre Rechtsposition verschlechtern und Sie könnten sich selbst belasten – oft, ohne es zu merken.
Sollte es zu einer Hausdurchsuchung kommen, bewahren Sie Ruhe. Verlangen Sie die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und lassen Sie sich beschlagnahmte Gegenstände dokumentieren. Kooperieren Sie, aber geben Sie freiwillig weder Gegenstände noch PINs, Passwörter oder Codes heraus. Informieren Sie sofort unsere Kanzlei, um die nächsten Schritte zu klären.
Als spezialisierte Strafverteidiger stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie in allen Phasen Ihres Strafverfahrens. Nach einer gründlichen Aktenanalyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall zu erzielen.
Sie erreichen uns per E-Mail, über unser Kontaktformular oder telefonisch:
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FAQs
Ist der Besitz von Jugendpornografie strafbar?
Ja, der Besitz von Jugendpornografie ist gemäß § 184c StGB strafbar, unabhängig davon, ob die Inhalte verbreitet oder nur gespeichert wurden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Gibt es Ausnahmen von der Strafbarkeit wegen Jugendpornografie?
Eine Ausnahme kann lediglich bestehen, wenn der Besitz auf einem Versehen oder technischen Fehler beruhte (kein Vorsatz), was jedoch in der Praxis schwer nachzuweisen ist. Auch wenn zwei Jugendliche mit Einwilligung untereinander beispielsweise Nacktbilder versenden, kann die Strafbarkeit entfallen.
Wie sollte ich mich als Beschuldigter verhalten?
Verhalten Sie sich ruhig und machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dieses unbedingt wahrnehmen, um sich nicht unbeabsichtigt selbst zu belasten. Kontaktieren Sie schnellstmöglich unsere erfahrene Kanzlei, um Ihre Verteidigung professionell durchzuführen.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Jugendpornografie?
Bleiben Sie ruhig und kooperativ, geben Sie jedoch keine Gegenstände freiwillig heraus. Verlangen Sie die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und lassen Sie sich die beschlagnahmten Gegenstände dokumentieren. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Speichern Sie am besten direkt unsere Notfall-Nummern, um uns im Ernstfall schnell zu erreichen.
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