bundesweite Strafverteidigung
Sexualdelikte - Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei
Der sog. Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB) als Grund für eine Milderung der Strafe
I. Wann kommt ein sog. Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht?
Ein so genannter Täter Opfer Ausgleich kommt immer dann in Betracht, wenn die gegen den Beschuldigten vorgebrachten Tatvorwürfe zutreffend sind und beabsichtigt ist, diese Vorwürfe geständig einzuräumen
Beabsichtigt der Beschuldigte, zu den Tatvorwürfen zu Schweigen oder diese sogar aktiv zu betreiten, kommt ein sog. TOA von vornherein nicht in Betracht. Der Grund liegt darin, dass der TOA neber einer - zumeist finanziellen - Ausgleichsbemühung voraussetzt, dass der Beschuldigte die Rolle des Opfers als solches vollumfänglich anerkennt.
(ein Sonderfall kann vorliegen, wenn der Täter bei mehreren Vorwurfen - beispielsweise bei behaupteten 10 Fälles des sexuellen Missbrauches - lediglich einen Teil - hier beispielsweise: 5 Fälle - eingesteht, den Rest aber bestreitet. Hier ist dann trotzdem die Durchführung eines antsprechenden Ausgleiches möglich, aber nur bezogen auf die eingestandenen Fälle).
II. Was ist der Sinn eines Täter-Opfer-Ausgleich?
Die große Songs eines Täter Opfer Ausgleich für den Beschuldigten nicht darin, dass dieser dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, von der gesetzlich vorgesehenen Mindeststrafe abzuweichen - insofern habe ich durch einen Täter Opfer Ausgleich schon in vielen Fällen dem Beschuldigten "in eine Bewährungsstrafe gerettet"
Liegt beispielsweise beim Tatbestand der Vergewaltigung schon die Mindeststrafe bei 2 Jahren (pro Fall), so kann nach einem durchgeführten Ausgleich durch eine Milderung eine Strafe von unter 2 Jahren verhängt werden, was für den Beschuldigten die Möglichkeit mit sich bringt, noch eine Bewährungsstrafe bekommen zu können.
In weniger gravierenden Fällen - wie beispielsweise beim sexuellen Missbrauch von Kindern, wo die Mindestfreiheitsstrafe bei 6 Monaten liegt (pro Fall) - kann ein solcher Ausgleich für den geständigen Beschuldigten die Möglichkeit eröffenen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und eine außergerichtliche Einstellung im Strafbefehlswege zu ermöglichen.
Es wird deutlich: Ein sog. TOA bietet eine wichtige Chance für den Strafverteidiger, um gestaltend auf das Verfahren einzuwirken; was indes ein Geständnis des Beschuldigten voraussetzt.
III. Was passiert bei einem Täter-Opfer-Ausgleich?
In der Praxis läuft ein Täter Opfer Ausgleich zunächst so ab, dass der Beschuldigte - über seinen Anwalt - zunächst Kontakt zu der Geschädigten (bzw. deren Anwalt) aufnimmt und hinsichtlich der generellen Bereitschaft bezüglich eines solchen Ausgleichs anfragt.
Anschließend werden die einzelnen Modalitäten (insbesondere die Höhe der Entschädigungszahlung) besprochen und dann eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt, in welcher noch einmal alles festgehalten wird, was besprochen wurde. Anschließend unterzeichnen alle Beteildigten die Vereinbarung, sodann kann die Auszahlung des Geldes veranlasst werden. In welcher Form die Zahlungen erfolgen (also Ratenzahlung, Einmalzahlung) ist individuell vereinbar.
Beispiele für die positiven Wirkungen eines Täter Opfer Ausgleichs finden Sie unter den Mitteilungen zu aktuellen Verfahren der Kanzlei.