Anwalt Sexualstrafrecht

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bundesweite Strafverteidigung

Sexualstrafrecht: Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei

Bewusst vorgetäuschte Sexualdelikte - beispielsweise: Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern

Wer mit mir (als zu unrecht Beschuldigter) vor Gericht war, kennt diesen Satz von mir wahrscheinlich schon, ich habe ihn im Abschlussplädoyers In Verfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Vergewaltigung schon viele Male gesagt. Aber man kann ihn eigentlich gar nicht oft genug sagen: eine Vergewaltigung oder eine sexueller Missbrauch von Kindern ist für die Betroffenen schlimm und auch moralisch zu verurteilen. Das gleiche gilt aber nicht weniger für den unberechtigten Vorwurf einer Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern!

Denn gerade solche Vorwürfe sind geeignet, die soziale Existenz eines Beschuldigten vollständig zu vernichten. Haben sich die Vorwürfe erst einmal herumgesprochen, kommt es am Ende oft gar nicht mehr darauf an, dass der Beschuldigte freigesprochen oder die Ermittlung sogar noch vor der Fahndung eingestellt werden. Denn das Gerede im sozialen Umfeld geht auch nach Abschluss des Verfahrens oft dahin, dass "ja sicherlich doch etwas dran gewesen sei, man es wahrscheinlich nur nicht beweisen konnte".....

Die Gründe für die unrichtige Beschuldigung, jemand habe eine Sexualstraftat (insbesondere der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauch von Kindern) verübt, können sehr unterschiedlich sein.

Nicht selten kommt es vor, dass derartige Beschuldigungen unbewusst unrichtig erhoben werden. Den vermeitlichen Erinnerungen an die Übergriffe liegen dann Verzerrungen des Erinnerungsbildes zu Grunde, so beispielsweise im Falle von sogenannten Pseudoerinnerungen oder kognitiven Verzerrungen. Auch Suggestionen können dazu beitragen, dass der Vorwurf einer Sexualstraftat zu Unrecht erhoben wird. In diesen Fällen besteht die Besonderheit, dass die die Beschuldigung erhebende Person subjektiv jedoch von der Richtigkeit ihrer Angaben überzeugt ist - es handelt sich insofern um eine unbewusst zu Unrecht erhobene Beschuldigung. Gründe hierfür können weiterhin Wahrnehmungsübertragungen oder Projektionen auf eine andere Person sein.

Demgegenüber stehen die bewusst unrichtig erhobenen Beschuldigungen. Diese werden dadurch charakterisiert, dass die beschuldigende Person sich im Moment der Aussage der Unrichtigkeit ihrer Angaben bewusst ist.

Hierbei können die Elemente der bewussten Täuschung variieren; angefangen von der vollständig ausgedachten Vergewaltigungs-Geschichte, bis hin zu bewussten Übertreibungen an den entscheidenden Stellen - indem beispielsweise der Verlauf eines Abends einschließlich des Beginnes des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs völlig wahrheitsgetreu wiedergegeben wird, dann jedoch wahrheitswidrig von der Frau vorgebracht wird, sie habe sich während des laufenden Geschlechtsverkehrs körperlich gewehrt und gesagt, dass sie dies nicht wolle, worauf hin der Täter den Geschlechtsverkehr dennoch gegen ihren Willen fortgesetzt habe. In der Fachsprache bezeichnet man eine derart strukturierte Falschbeschuldigung als sog. konfabulatorische Anreicherung eines (realen) Kerns. In der Praxis wird eine vollständig erdachte Täuschung in der Regel unterstützt durch selbstverletzende Verhalten, um der Fantasiegeschichte den Anschein von Glaubwürdigkeit zu geben.

Einige der typischen Motive für eine absichtliche Täuschung, wie ich sie selbst auch im Rahmen meiner Tätigkeit erlebt habe, sollen nachstehend erläutert werden (im Anschluss an eigene Erfahrungen sowie die Angaben bei: Jana Frauen, vorgetäuschte Sexualdelikte, S. 17ff.):

 

Mitleid und Aufmerksamkeit erregen:

Entsprechend einer bayerischen Studie erhofften sich die die angeblichen Opfer in 11,4% der als nicht erlebnisfundierten Sexualstraftaten Mitleid und auf Einsamkeit von ihrer Umwelt. Die Falschaussage ist in diesen Fällen ein „Ausdruck von Einsamkeit, Verlassenheit, Angst, emotionaler Gleichgültigkeit und Frustration“.

Hierbei wurzeln die Aussagen in der Regel auf einem Geltungsbedürfnis; die angeblichen Opfer suchen Mitgefühl, Zuwendung, Aufmerksamkeit und Fürsorge. Häufig werden Falschbeschuldigungen in derartigen Konstellationen gegenüber einem männlichen Familienmitglied erhoben, zu welchem nur flüchting soziale Kontakte bestehen, beispielsweise gegenüber dem Vater, zu dem das Kind kein gutes Verhältnis mehr hat oder gegenüber einem bereits wieder getrennt lebenden Ex-Freund der Mutter.

Sofern Erregung von Mitleid und Aufmerksamkeit als Ursache der Faltbeschuldigung in Betracht kommen, empfiehlt es sich unbedingt, sich im sozialen Umfeld der angeblichen Opfer genauer umzusehen. Denn diese empfinden im Zusammenhang mit der Erhebung der Vorwürfe ein jugendlich anmutendes Inponierbedurfnis. Sie wollen mit der Tat prahlen, um sich mit dieser als besonderes Erlebnis hervor zu tun - oft verbunden mit der Bitte um Stillschweigen darüber, um die Wichtigkeit der Geschichte noch zu steigern.

Oft machen sich die Falschbeschuldigter(-innen) zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Gedanken über die strafrechtliche Relevanz ihres Verhaltens und möchten diese selbst auch gar nicht zur Anzeige bringen - sofern die Strafanzeige dann aber von einem Freund oder Familienmitglied erstattet wird, sind sie in dieser Geschichte gefangen und behaupten sodann auch gegenüber den Ermittlungsbehörden hartnäckig weiter, vergewaltigt oder sexuell missbraucht worden zu sein.

 

Probleme in Familie oder Partnerschaft:

bestehende Konflikte im sozialen Umfeld oder Partnerschaft waren im Jahre 2000 in Bayern in mehr als 20% der Fälle, Ursache einer bewussten Falschbeschuldigung.

So erzählte beispielsweise eine junge Frau 1999, um ihren Exfreund zurückzugewinnen, sie sei überfallen und vergewaltigt worden und erhoffte sich dadurch die fürsorgliche Zuneigung des natürlich besorgten Ex Freundes.

Ebenso möglich ist es, dass der Exfreund aus Eifersucht oder sonstigen Rachemotiven einer Sexualstraftat zu Unrecht bezichtigt wird. Belegt ist weiterhin ein Fall aus meiner Kanzlei, in welchem eine junge Frau sich in einen Mann verliebte und mit ihm einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte. Nach dem Akt offenbarte ihr der Mann, dass er keine tiefergehenden Gefühle für sie hege und nicht mit ihr zusammen sein wolle - sie ihn am besten ohnehin ganz in Ruhe lasse; als Reaktion auf diese empfundene Demütigung zeigte sie ihm dann wegen Vergewaltigung an.

Falsche Beschuldigungen, denen eine derartige Ursache zugrunde liegt, erkennt man in der Regel daran, dass sich die "Opfer" im Zeitpunkt der Anzeigeerstattung in einem psychischen Ausnahmezustand befinden. Hierzu zählen insbesondere drohende oder bestehende Arbeitslosigkeit, finanzielle Schwierigkeiten, psychische Störungen, akute Probleme mit dem Partner oder Ex Partner oder sonstigen Familienangehörigen. Die Anzeige selbst stehen zumeist in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Konflikt und sind meist unüberlegt, impulsiv und emotional gesteuert.

Manchmal werden die Beschuldigungen dieser Kategorie auch im Rahmen eines aktuellen und emotional geführten Streites mit dem Partner erhoben und werden in diesem Zusammenhang gegenüber Dritten erstmalig vorgebracht, oft auch gar nicht mit dem Willen, dass die Vorwürfe zur Anzeige gebracht werden.

Ein weiterer Fall dieser Gruppe sind die im Rahmen eines Sorgerechtsstreits strategisch vorgebrachten Falschbeschuldigungen gegenüber dem Exmann, um dessen Verhandlungsposition im familiengerichtlichen Verfahren zu schwächen bzw. die Kinder von diesem zu entfremden, da Besuchskontakte zwischen Kindern und dem Ex-Partner während des laufenden Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht stattfinden können.

Wurzeln kann die Falschbeschuldigung auch in dem kulturellen Hintergrund, beispielsweise gilt für weibliche Angehörige des muslimischen Kulturkreises ein strenger Ehrenkodex, der es den Frauen sozial sehr schwer macht, sich von ihren Männern zu trennen. Vor diesem Hintergrund machen Frauen teilweise nicht erlebnisfundierte Anzeigen, um hierdurch das Verständnis des Umfeldes für die Trennung zu erlangen und diese gegenüber dem Umfeld zu legitimieren.

 

Verdecken sexueller Beziehungen:

sofern sich das weibliche "Opfer" in einer festen Beziehung befindet und gegenüber einem Dritten der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben wird, kann dem die Motivation zu Grunde liegen, die außerhalb der Beziehung geführte einvernehmliche Beziehung zu überdecken. Die Anzeige dient dann der Ablenkung von dem Seitensprung bzw. der Affäre und der emotionalen Bindung des Partners an die falsch beschuldigende Frau als vermeintliches Opfer einer Sexualstraftat. Zudem soll eventuellen misstrauischen Überlegungen des Partners vorgebeugt werden, denn niemand würde dem vermeintlich gerade vergewaltigten Schatz ernsthaft unterstellen, eine einvernehmliche Affäre außerhalb der Beziehung unterhalten zu haben - das verbietet sich bereits aus Anstand.

Ein mir besonders in Erinnerung geblieben der Fall der ebenfalls in diese Kategorie fallen dürfte war der Vorwurf der Vergewaltigung einer Frau gegenüber ihrem Bruder anlässlich einer Schwangerschaft; tatsächlich hatte es aber eine inzestuöse Beziehung zwischen beiden gegeben, die die Frau gegenüber ihrem Umfeld unbedingt geheim halten wollte.

 

Pubertätskrisen:

in etwa 1/10 der Fälle von nicht erlebnisbasierten und bewussten Falschbeschuldigungen war die Motivation das verdecken erster sexueller Erlebnisse. Dieses Phänomen betrifft insbesondere junge Anzeigeerstatterinnen zwischen 15 und 20 Jahren; wird die Falschbeschuldigung von einer Person in diesem Alter erhoben, lohnt sich die Analyse der Aussage vor dem Hintergrund der vorstehenden Fallgruppe.

Das Leben junger Frauen ist besonders vor dem Übergang zu Erwachsenen wird gekennzeichnet durch Probleme, Verunsicherungen im Bezug auf die eigenen Gefühle sowie den eigenen Körper und einer ständigen Auseinandersetzung mit den Eltern und dem Freundeskreis.

Ich selbst hatte einen Fall zu bearbeiten, in welchem ein Sexualkontakt zwischen einem jungen Mädchen und einem gleichaltrigen Jungen an der Schule bekannt geworden war. Nachdem mehrere Mitschüler das junge Mädchen als „Schlampe“ und „Nutte“ bezeichnet hatten, brach diese augenscheinlich gegenüber ihrer besten Freundin zusammen und behauptete, das Ganze sei schließlich nicht freiwillig passiert. Diese informierte die Vertrauenslehrerin, welche sodann unverzüglich die Kriminalpolizei in Kenntnis setzte. Als dieser eine halbe Stunde später an der Schule erschien um die Anzeige aufzunehmen, konnte das junge Mädchen gar nicht anders, als bei dieser Geschichte zu bleiben.

In diesem Bereich findet sich auch oft einer Vermischung von bewussten und unbewussten falschbeschuldigunge:

so kann es hier vorkommen, dass das Mädchen in der Pubertät zwar für den Austausch von Zärtlichkeiten (sog. Petting) bereit war, nicht aber für darüber hinausgehende Handlungen (Geschlechtsverkehr). Das Mädchen wusste oder traute sich dann aber in der dynamischen Situation nicht mehr, sich dem sexuellen Ansinnen des gleichaltrigen Jungen zu verweigern und lässt diesen geschehen, ohne dies aber innerlich zu wollen. Dem Geschlechtsverkehr liegt in diesen Fällen ein klassisches Missverständnis bezüglich des Willens des Mädchens zu Grunde, welches der später Beschuldigte nicht erkennt und es gegebenenfalls auch gar nicht bemerken konnte.

Häufig tritt dieses Phänomen auch bei alkoholisierten und sexuell unerfahrenen Jungfrauen auf, welche sich erst unmittelbar vor oder bei dem Vollzug des Beischlafes der Bedeutung und möglicher Konsequenzen des Schrittes bewusst werden. Die jungen Frauen wissen in diesem Moment jedoch dann nicht mehr, wie sie sich hiervon distanzieren sollen und fühlen sich dem Sexualpartner gegebenenfalls auch verpflichtet die weiteren Schritte mit zu gehen. Sodann wird der Geschlechtsverkehr ohne den inneren Willen der Frau, jedoch auch ohne erkennbaren Widerstand vollzogen. Das vermeintliche „Opfer“ eines unter diesen Umständen zustande gekommenen Geschlechtsverkehrs tendiert psychologisch dann dazu, den Zeitpunkt des vermeintlichen Widerstandes um aktive Elemente des Widerstandes (verbal oder körperlich) anzureichern und diese insbesondere auf den Zeitpunkt vor Beginn des Geschlechtsverkehrs „vorzuverlegen".

 

Passiver Rechtfertigungsdruck:

in einem meiner Fälle entstand die ungewöhnliche Situation, dass ein junger Mann nach einem Streit von seinen Cousinen des sexuellen Missbrauchs zu ihrem Nachteil bezichtigt wurde. Er hätte sie vor vielen Jahren sexuell missbraucht - wurde über Facebook kundgetan.

Der Mann ging daraufhin zur Polizei, um eine Anzeige gegen die Mädchen wegen übler Nachrede und das vortäuschen einer Straftat zu erstatten. Als Beschuldigte vorgeladen erklärten die Mädchen dann, dass es den sexuellen Missbrauch zu ihrem Nachteil sehr wohl gegeben habe und konkretisierten die Angaben; ferner benannten sie sich gegenseitig als Zeuginnen, welche den Missbrauch der jeweils anderen beobachtet hätten.

 

Angst vor Schwangerschaft:

vergleichsweise selten kommt es vor, dass der Vorwurf einer Sexualstraftat fälschlicherweise erhoben wird, um die Pille danach zu bekommen und hierdurch die Schwangerschaft nach einem einvernehmlichen sexuellen Kontakt legal zu verhindern, ohne sich zugleich für das fehlerhafte Verhalten im Hinblick auf die Frage der ordnungsgemäßen Verhütung rechtfertigen zu müssen.

Besonders junge Frauen täuschen teilweise eine Vergewaltigung vor, um gegenüber den Eltern und im Umfeld nicht in einen Rechtfertigungsnotstand zu geraten. Die gemessene Zahl dieser Fälle liegt jedoch nur bei etwa 1%.

 

Rache:

aus Rache oder in bewusster (zumeist finanzieller) Schädigungsabsicht erstatten etwa 5% der Personen eine Strafanzeige wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung mit Täuschungsabsicht.

Signifikant häufig kommen Personen, die eine Strafanzeige aus derartigen Gründen erstatten, aus einem stark mit Kriminalität belastet Milieu und instrumentalisieren entsprechendes Verhalten zur Durchsetzung eigener Interessen. In diesen Fällen ist das Vorleben der Person in den Blick zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Vorstrafen wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat.

Sofen man Sie zu Unrecht einer Sexualstraftat bezichtigt, rufen Sie mich an und lassen sich - zunächst kostenlos und unverbindlich - beraten. Weitere Ausführung zu dem Thema finden Sie im übrigen in meinem Fachbuch zum Thema, welches Ende 2020 im dem renommierten Springer Verlag veröffentlicht wurde: "Nikolai Odebralski: Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren"

 

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