Waffengesetz

Vorladung: Verstoß gegen das Waffengesetz

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung oder Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz erhalten?

 

Das Waffengesetz dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt den Umgang mit Waffen, Schusswaffen und Munition. Außerdem befasst es sich mit dem Erwerb, der Lagerung, dem Handel und der Instandsetzung von Waffen.

Das deutsche Waffenrecht zeichnet sich durch einen wichtigen Grundsatz aus: Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss die Person volljährig sein, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die waffenrechtliche Sachkunde belegen und das persönliche Bedürfnis einer Waffe nachweisen.

Weitere Informationen über das Waffengesetz, finden Sie hier.

 

Was sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Waffen sind:

  • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
  • Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen
  • Tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu bereiten oder herabzusetzen, und die im Waffengesetz genannt sind.

Es lässt sich sagen, dass Waffen im Sinne des Waffengesetzes vor allem solche sind, die in der Anlage zum Waffengesetz aufgeführt sind. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele zu Waffen im Sinne des Waffengesetzes...

 

Messer als Waffen im Sinne des Waffengesetzes

Damit haben wahrscheinlich viele gerechnet: Messer können Waffen im Sinne des Waffengesetzes sein. Dabei ist jedoch nicht jedes Messer gemeint, sondern nur sogenannte

  • Springmesser,
  • Fallmesser
  • Faustmesser und
  • Butterflymesser

Bestimmte Normen des Waffengesetzes knüpfen teilweise an die Klingenlänge eines Messers an. Bezüglich Springmesser verbietet das Waffengesetz solche, bei denen ,,die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt‘‘ und die Länge des Teils der Klinge, der aus dem Griff herausspringt nicht mehr als 8.5cm beträgt und die Klinge ,,nicht zweiseitig geschliffen ist.‘‘

 

Fallen Anscheinswaffen unter das Waffengesetz?

Ja, unter den Begriff der Schusswaffen können auch sogenannte Anscheinswaffen fallen. Der sogenannte Anschein einer Schusswaffe kann sich beispielsweise aus dem äußeren Erscheinungsbild des Gegenstandes ergeben. Auch Nachbildungen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen können unter das Waffengesetz fallen

 

Strafbarkeit einer Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition - §51 WaffG

  • 51 WaffG bezieht sich auf bestimmte Schusswaffen zum Verschießen von Patronenmunition. Dazu gehören Waffen, die, nachdem ein Schuss abgegeben wurde, wieder einsatzbereit sind und bei denen ein einmaliges Betätigen des Abzuges durch denselben Lauf direkt zur Abgabe mehrerer Schüsse führt. Auch Schusswaffen, die eigentlich nicht automatische Schusswaffen sind, aber in solche umgewandelt werden können, fallen unter den Straftatbestand.

Maßgeblich ist, dass die oben genannten Schusswaffen zum Verschießen von Patronenmunition sein müssen. Patronenmunition sind ,,Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten und Geschosse mit Eigenantrieb.

  • 40 WaffG normiert wenige Ausnahmen, bei denen der Umgang mit verbotenen Waffen doch zulässig ist.

 

Umgang mit einer Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition - strafbar?

Strafbar ist:

  • das Erwerben
  • das Besitzen
  • das Überlassen
  • das Führen
  • das Verbringen
  • das Mitnehmen
  • das Herstellen
  • das Bearbeiten
  • das Instandsetzen
  • das Handeltreiben

von Schusswaffen zum Verschießen von Patronenmunition.

Was genau unter den Begriffen zu verstehen ist, lässt sich in der Anlage 1 Abschnitt 2 zum Waffengesetz nachlesen.

 

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

Diese Frage kann - wie so häufig - nicht pauschal beantwortet werden. Möglich ist in der Regel eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen kann aber eine höhere und in sogenannten minder schweren Fällen eine geringere Strafe drohen. Auch ist maßgeblich, ob ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

 

Weitere Strafbarkeiten wegen Waffen - §52 WaffG

Das Waffengesetz sieht in §52 WaffG noch weitere Fälle vor, in denen eine Strafbarkeit im Raum steht.

Die vorgesehen Strafen reichen hierbei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren oder einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

 

Anklageschrift durch das Gericht wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz?

Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich rechtzeitig prüfen kann, welche Strafe auf Sie zukommen kann.