Strafrecht
Strafvollstreckungsrecht – Ihr kompetenter Ansprechpartner
Rechtsanwalt Odebralski ist auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Dieser Bereich des Strafverfahrensrechts wird häufig vernachlässigt. Dies ist nicht recht nachzuvollziehen, denn schließlich wollen die rechtlichen Interesse auch im Falle einer Verurteilung weiter vertreten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie zu einer Geldstrafe oder einen vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
Besonders die Interessen von Gefängnisinsassen gilt es hier zu vertreten. Hier stehen dem Inhaftierten verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um eine vorzeitige Haftentlassung oder eine Haftlockerung zu erreichen. Die Tätigkeitsbereiche sind hier vielseitig und verschiedenartig.
Ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner ist hier unabdingbar.
Rufen Sie mich an und lassen sich ausführlich beraten.