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Störung der Religionsausübung

Vorladung erhalten wegen Störung der Religionsausübung?

 

Beschuldigter wegen Störung der Religionsausübung - §167 StGB

Das Strafgesetzbuch regelt die Störung der Religionsausübung in §167 StGB.

In dieser Vorschrift ist normiert:

(1) Wer

1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder

2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.

 

Sie haben eine Vorladung erhalten? Was nun?

Wie mache ich mich strafbar?

Erforderlich ist zweierlei: zunächst einmal muss es sich um einen Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft in grober Weise handeln.

Die Rechtsprechung verlangt eine Veranstaltung bei der sich Mitglieder einer Religionsgemeinschaft versammeln, um gemeinsam nach den Vorschriften Gottes zu handeln, um das Vorliegen eines Gottesdienstes zu bejahen.

Zusätzlich verlangt Absatz 1 das Stören einer solchen Feierlichkeit. Dazu reicht das Stören einzelner Teilnehmer nicht aus. Eine Störung in grober Weise kann sich aus den einzelnen Umständen der Störung ergeben.

Tathandlung nach Absatz 2 ist das Verüben von beschimpfendem Unfug an einem Ort, der dem Gottesdienst oder einer anderen Religionsgemeinschaft gewidmet ist. Das sind vorwiegend:

  • Kirchen
  • Synagogen
  • Moscheen

Beschimpfender Unfug im Sinne des §167 Abs.2 StGB ist die zum Ausdruck kommende grobe Missachtung gegenüber dem unterschiedlichen Religionsgeschehen.

 

Störung der Religionsausübung: Urteile

2006 wurde der sogenannte ,,Kirchenstörer von Erfurt‘‘ der Störung der Religionsausübung schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte einen Gottesdienst gestört, in dem er die Predigt des Landesbischofs mit Schreien unterbrach und gleichzeitig mit Flugblättern um sich warf.

 

Rechtsanwalt beim Tatvorwurf: Störung der Religionsfreiheit

Sofern auch Sie eine Anklageschrift erhalten haben, helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.

 

 

Vorladung wegen Störung der Religionsausübung

Ermittlungsverfahren Störung der Religionsausübung

- bundesweite Strafverteidigung -