bundesweite Strafverteidigung
Sexualstrafrecht: Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei
Hausdurchsuchung wegen Sexualstraftat
Der Schock nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung sitzt bei den Betroffenen häufig tief. So wird nicht nur das Eindringen der Polizei in die eigenen vier Wände und der damit verbundene Eingriff in die Privatsphäre als belastend empfunden sondern auch die damit verbundene Mitteilung an die Beschuldigten: dass ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat gegen sie anhängig ist. Die Hausdurchsuchung findet hierbei in der Regel in den frühen Morgenstunden statt, beschlagnahmt werden Gegenstände und Datenträger, die Rückschlüsse auf die Begehung der im Raum stehenden Straftat ermöglichen sollen. Handelt es sich um den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe oder sexuelle Nötigung werden in der Regel Gegenstände wie Bettwäsche, Bekleidung und oder Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt. Der Regelfall eine Hausdurchsuchung ist der Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte.
Nachdem sich die Beschuldigten nach dem Verlassen der Polizeibeamten von den ersten Schock der Hausdurchsuchung erholt haben, begibt man sich zumeist im Internet auf die Suche nach einem Anwalt für Sexualstrafrecht, um diesen zum einen um Hilfe und Rat zu bitten und ihm sodann die Vertretung und Betreuung in dem anhängigen Strafverfahren zu übertragen.
Anwalt für Sexualstrafrecht Hausdurchsuchung
Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht sprechen wir täglich mit Beschuldigten, gegen die eine polizeiliche Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat durchgeführt wurde. Im Regelfall handelt es sich hierbei um eine Hausdurchsuchung wegen dem Tatvorwurf Besitz kinderpornographischer Inhalte, vergleichsweise seltener wird die Hausdurchsuchung wegen anderer Vorwürfe durchgeführt.
Aus den vielen Gesprächen mit Betroffenen kennen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten und verstehen es als unsere Aufgabe, erst einmal emotionalen Beistand zu leisten, Betroffenen erste Fragen zu beantworten und Ängste zu nehmen. Hierbei begegnen wir unseren Mandanten selbstverständlich vorurteilsfrei unabhängig davon, ob diese den im Raum stehenden Vorwurf einräumen oder bestreiten wollen. Die eigene Haltung zu dem Vorwurf ist auch nach der Hausdurchsuchung nicht entscheidend. Wichtig ist vielmehr, unseren Mandanten erst einmal ein Handlungskonzept an die Hand zu geben, und den weiteren Ablauf zu erläutern.
Herr Rechtsanwalt oder bereits gehst hierbei bundesweit renommierter Experte für Sexualstrafrecht, Autor mehrerer Fachbücher und bei den Staatsanwaltschaften bundesweit anerkannt und respektiert. Der uns mit seiner Vertretung beauftragt, verleiht seiner eigenen Verteidigung Gewicht und legt schon früh die Grundlage für einen diskreten und in der Regel außergerichtlichen Abschluss des Verfahrens.
Wie geht es nach der Hausdurchsuchung weiter?
Häufig erfolgt das erste Gespräch mit unseren Mandanten telefonisch, die Unterlagen lassen unsere neuen Mandanten uns in der Regel per Mail oder auch unkompliziert per WhatsApp zu kommen. Anschließend zeigen wir die Vertretung gegenüber der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft an und beantragen zunächst einmal die Akten. Bis die Akten eingehen, dauert es in der Regel etwa 4-6 Wochen.
Anschließend stellen wir unseren Mandanten die Akten digital zur Verfügung oder setzen uns auch gerne persönlich zusammen, um alles weitere zu besprechen. Ein persönliches Treffen ist unsere Erfahrung nach aber weder zwingend notwendig, noch im heutigen Zeitalter von vielen unbedingt gewünscht. Die Besprechung kann insofern problemlos und unkompliziert telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nachdem wir uns ein Bild davon gemacht haben, wie die Dinge liegen erarbeiten wir eine Strategie zur Verteidigung. Ziel ist es hierbei immer, das Verfahren diskret zu einem außergerichtlichen Abschluss zu bringen und unseren Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung am Wohnort wegen unangenehmer Vorwürfe zu ersparen.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Auch wenn es schwer fällt: versuchen Sie ruhig zu sein, Ruhe zu bewahren und lassen Sie sich insbesondere nicht dazu hinreißen, spontan Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Machen Sie Gebrauch von ihrem prozessualen Recht zu schweigen. Lassen Sie sich insbesondere nicht von der Polizei in Gespräche verwickeln oder irgendwelche Vorteile versprechen. Die Polizeibeamten vor Ort haben keinerlei Einfluss darauf, zu welchem Abschluss das Verfahren gebracht wird. Hierzu zählt auch, dass Zugangsdaten oder Passwörter zu Speichermedien nicht mitgeteilt werden müssen und sollten.
Lassen Sie sich insbesondere nicht von der Polizei durch falsche Aussagen verwirren und in die irre führen. Unser Erfahrung nach versprechen Polizeibeamten vor Ort häufig, dass Betroffene ihre Datenträger und Gegenstände schneller zurückerhalten, wenn sie Angaben zu den Vorwürfen machen oder Passwörter mitteilen. Dies ist nachweislich falsch und kann eine verbotene Vernehmungsmethode darstellen, was die weitere Verwertung der Gegenstände unzulässig macht. Ob dies im konkreten Fall so ist, prüfen wir natürlich gerne im Rahmen einer umfassenden Analyse der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen.