Anwalt Sexualstrafrecht

Anwalt für Sexualstrafrecht

bundesweite Strafverteidigung

Anwaltswechsel Sexualstrafrecht

Häufig sind Betroffene nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat verzweifelt und mit der Situation überfordert.

Viele Betroffene begeben sich zunächst auf die Suche nach einem Rechtsanwalt im Internet und werden schnell fündig. Die Beschuldigten unterliegen hierbei oft, insbesondere da man sich nach der Hausdurchsuchung oder der Vollendung als Beschuldigter dazu veranlasst sieht jetzt schnell etwas zu unternehmen, dem Irrtum, der Rechtsanwalt des Vertrauens müsse seine Kanzlei in räumlicher Nähe zum eigenen Wohnort haben. So kommt es dass Beschuldigte häufig zunächst jemanden aus der Umgebung beauftragen, der aber in diesem Bereich nicht spezialisiert ist.

Hat sich die Aufregung etwas gelegt und kommt man wieder einen klaren Blick auf das Verfahren und die gesamte Situation wird vielen Beschuldigten bewusst, dass sie wohl gar nicht die optimale Verteidigung gewählt haben. Denn eine Recherche im Internet führt häufig erst im zweiten Anlauf zu der Erkenntnis, dass es spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht gibt - und finden dann häufig den Weg zu uns.

Als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht seit 2010 bearbeiten wir jährlich über 800 Sexualstrafverfahren und begleiten unsere Mandanten eng, persönlich und mit einer Erfahrung aus über 10.000 sexualstrafrechtlichen Mandaten durch das Verfahren.


info@ra-odebralski.de

0151 11632081


Buch Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren -Nikolai Odebralski

Herr Odebralski ist Fachanwalt für Strafrecht, Dozent zum Sexualstrafrecht und Fachbuchautor für den renommierten Wissenschaftsverlag Springer. Sein Fachbuch "Strafverteidigung im Sexualstrafverfahren - ein Praxishandbuch" erschien im Jahre 2020.


Wir möchten an dieser Stelle kurz auf die wichtigsten Fragen eingehen, die uns unsere Mandanten zum Thema Anwaltswechsel im Sexualstrafrecht regelmäßig stellen:

 

Macht ein Anwaltswechsel Sinn?

Häufig stellen sich Betroffene die Frage, ob ein Wechsel des Anwalts Sinn macht.

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit dem Grund für den Wechsel des Rechtsanwalts beschäftigen.

Die Gründe hier können vielfältig sein: angefangen von fehlender Sympathie, über Differenzen in der Verteidigungsstrategie bis hin zu schlechter Erreichbarkeit des aktuellen Anwalts - Gründe für einen Wechsel des Anwalts kann es viele geben. In den meisten Fällen liegt der Wunsch zum Wechsel des Rechtsanwalts darin begründet, dass Betroffene kein Vertrauen in die juristischen Kompetenzen des aktuellen Rechtsanwalts haben und anzweifeln, ob dieser überhaupt über hinreichende Erfahrung im Bereich Sexualstrafrecht verfügt, um das Mandat angemessen zu betreuen und zu dem gewünschten Ergebnis zu führen.

An dieser Stelle macht ein Anwaltswechsel kompetenzaufwärts, also hin zu einem Strafverteidiger, der sich ausschließlich mit Sexualstrafverfahren beschäftigt, dann in fast allen Fällen Sinn. Denn sinnvoll ist es immer, sich in Bezug auf Punkte wie Kompetenz und Erfahrung in seinem Mandat zu verstärken.

Im übrigen muss es ja auch nicht immer direkt ein Wechsel des Anwalts sein. Manche Beschuldigte machen erst einmal von der Möglichkeit Gebrauch, uns zusätzlich zu dem aktuellen Anwalt zu beauftragen und dann in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob dem aktuellen Anwalt das Mandat gekündigt werden soll und dieser dann vielleicht im weiteren einfach begleitend das Mandat weiter betreut.

 

Ist ein Anwaltswechsel ein Problem für das Verfahren?

Nein, ein Anwaltswechsel ist kein Problem und so etwas kommt regelmäßig vor.

Letztlich ist es für die Ermittlungsbehörden auch einerseits unerheblich, wer genau der Anwalt des Beschuldigten ist. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass Staatsanwälte, Richter und Ermittlungsbeamte gerade im Sexualstrafverfahren gerne einen kompetenten Ansprechpartner auf Augenhöhe haben. Organisatorisch bzw. vom Ablauf her ist ein Anwaltswechsel jederzeit problemlos möglich und birgt keinerlei Gefahren dahingehend, sich negativ auf dem Beschuldigten oder das Verfahren auszuwirken.

 

Kommt ein Anwaltswechsel häufig vor?

Verlässliche Zahlen bzw. Statistiken darüber, wie viele Beschuldigte in Sexualstrafverfahren den Anwalt wechseln, gibt es nicht.

Meiner Erfahrung nach kommt es aber regelmäßig vor, dass Beschuldigte sich während eines laufenden Sexualstrafverfahrens an uns wenden und uns bitten, die Verteidigung Kompetenz und Erfahrung zu verstärken. Gespräche mit neuen Mandanten, die bereits einen Anwalt beauftragt haben aber mit dessen Dienstleistung nun nicht mehr zufrieden sind oder sich ein Wechsel wünschen, führen wir jedenfalls mehrfach im Monat.

 

Ist der aktuelle Anwalt vielleicht sauer wenn ich ihm kündige?

Regelmäßig haben Beschuldigt die Befürchtung, dass der aktuelle Anwalt vielleicht "böse" oder "sauer" ist, wenn man diesem das Mandat jetzt kündigt oder den Anwalt wechselt.

Dies ist eine irrationale und in der Sache nicht begründete Angst, denn es geht nicht darum, ob der Anwalt ein Mandat mehr oder weniger hat, sondern es geht um Sie, Ihre Freiheit, Zukunft und nicht weniger als Ihre Reputation.

Stellt mir jemand diese Frage in einem Gespräch oder äußert diese Befürchtung, erkläre es an dieser Stelle häufig wie folgt: ich selbst habe mich im Jahre 2010 selbständig gemacht und von Beginn meiner Tätigkeit an auf die Bearbeitung von Strafverfahren spezialisiert, natürlich hatte ich am Anfang meiner Tätigkeit keine Mandanten. Irgendwann bat ein Freund mich darum, ihn im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zu vertreten ("Du bist doch Anwalt,...."), ich kannte mich mit diesem Bereich überhaupt nicht aus, sagte dann aber trotzdem zu.

Ich fühlte mich in diesem Mandat von Anfang an unwohl und wusste auch, dass ich mich in diesem Bereich nicht auskenne. Seine Fragen beantwortete ich ausweichend, immer wenn Schriftsätze in dieser Angelegenheit kamen, versuchte ich diese irgendwie aufzuschieben. Das merkte irgendwann auch der Freund. Es entstand eine komische Situation. Irgendwann rief mich ein Kollege an, Fachanwalt für Verkehrsrecht und im Bereich Verkehrsunfälle spezialisiert. Er teilte mir mit, dass er das Mandat übernehmen würde, ob mit einem Wechsel meinerseits Einverständnis besteht. Ich erinnere mich daran, wie froh ich darüber war, dass jetzt endlich jemand vom Fach mir dieses Mandat abnimmt und hatte mit dem Wechsel keinerlei Probleme, fühlte mich regelrecht befreit.

Meiner Erfahrung und Meinung nach, passt dieser Vergleich auch hier gut.

Denn häufig nehmen Kollegen anspruchsvolle sexualstrafrechtliche Mandat an, ohne sich wirklich tiefgehend mit der Materie auszukennen. Insofern sind erfahrungsgemäß Kollegen weder böse oder nachtragend bei einer Kündigung, das Gegenteil ist häufig der Fall: häufig freuen sich Kollegen bei denen wir uns im Falle eines Anwaltswechsels melden und die Übernahme des Mandats anzeigen darüber, dass der Mandant in guten und kompetenten Händen ist.

 

Muss ich dem aktuellen Anwalt selbst Bescheid geben?

Sofern Sie möchten, übernehmen wir alles organisatorische in diesem Zusammenhang gerne.

Wir organisieren den Anwaltswechsel für Sie angenehm und ohne Konflikte, kollegial und so, dass kein böses Blut auf irgendeiner Seite entsteht. Nach der Berufsordnung trifft uns als Anwälte die Verpflichtung, uns ohnehin bei dem Kollegen zu melden und die Vertretung auch dort anzuzeigen. Da wir für den Bereich Sexualstrafrecht auch im Kollegenkreis sehr bekannt und renommiert sind, freuen sich Kollegen häufig, etwas von uns zu hören und in Kontakt zu sein.

 

Ist ein Anwaltswechsel jetzt überhaupt noch möglich?

Ein Anwaltswechsel ist jederzeit problemlos möglich.

Also direkt zu Anfang des Mandats wenn man vielleicht in der ersten Aufregung jemanden beauftragt hat und sich dann nach kurzer Zeit für einen Anwaltswechsel entscheidet. Ein solcher ist aber auch noch problemlos zu einem späteren Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens möglich. Ein Anwaltswechsel kann auch während einer laufenden Hauptverhandlung erfolgen, natürlich auch noch nach Abschluss einer Hauptverhandlung, beispielsweise für ein Revisionsverfahren.

 

Kann ich Sie auch zusätzlich zu dem aktuellen Anwalt beauftragen?

Natürlich. Nach der Strafprozessordnung ist es zulässig, bis zu drei Anwälte in einem Mandat zu beauftragen.

Möglich ist es insofern auch, uns erst einmal zusätzlich zu dem aktuellen Anwalt zu beauftragen um eine zweite Meinung einzuholen. In welcher Konstellation das Mandat dann fortgeführt wird, also entweder nur durch uns, oder durch uns mit dem anderen Kollegen zusammen, kann in einem zweiten Schritt in Ruhe entschieden werden.

 


Rechtsanwalt Nikolai Odebralski hat sich auf die Verteidigung von Beschuldigten in Sexualstrafverfahren spezialisiert und bearbeitet mit seiner Kanzlei jährlich etwa 800 Sexualstrafverfahren.