Bundesärzteordnung

Vorladung oder Anzeige wegen einem Verstoß gegen die Bundesärzteordnung erhalten?

 

Gemäß §1 BÄO dient der Arzt der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.  Dieser ist der Natur nach ein freier Beruf und kein Gewerbe. Wichtig ist, dass derjenige, der im Geltungsbereich der BÄO tätig werden will, einer Approbation als Arzt bedarf.

 

Die Approbation

 

Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. Des Weiteren ist die Approbation zu erteilen, wenn der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist und über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Außerdem muss der Antragsteller nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens 5500 Stunden und einer Dauer von mindestens 6 Jahren, von denen mindestens 8, höchstens 12 Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen, die ärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden haben.

 

Kann eine Approbation ruhen?

 

Ja, das Ruhen einer Approbation kann angeordnet werden, wenn sich gegen den Arzt wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet ist. Nachträgliche Voraussetzungen, die für das erlangen der Approbation essentiell sind, weggefallen sind oder sich Zweifel ergeben, dass diese Voraussetzungen noch erfüllt sind und der Arzt sich weigert, von einer zuständigen Behörde angeordneten amts- oder fachärztlichen Untersuchung zu unterziehen.   Außerdem kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn sich ergibt, dass der Arzt nicht über die Kenntnisse der deutsche Sprach verfügt, die für die Ausübung der Berufstätigkeit in Deutschland erforderlich sind. Ein weiterer Grund für das Ruhen einer Approbation kann sich daraus ergeben, dass der Arzt nicht ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren versichert ist, sofern kraft Landes- oder Standesrechts eine Pflicht zur Versicherung besteht.

 

Darf ein Arzt dann trotzdem arbeiten?

 

Nein, der Arzt, dessen Approbation ruht, darf den ärztlichen Beruf nicht ausüben.

 

Wie macht man sich strafbar?

 

Gem. §13 VII BÄO macht sich strafbar, wer die Heilkunde ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist.

 

Im Raum steht dann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

 

Haben Sie, trotz Ruhen Ihrer Approbation, Heilkunde ausgeübt und infolgedessen eine Vorladung wegen einem Verstoß gegen die Bundesärzteordnung erhalten?