Strafrecht – einzelner Delikte
Sexuelle Nötigung, Informationen und Strafhöhe
Wer eine andere Person
- mit Gewalt,
- durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
- durch Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer gegenüber dem Täter schutzlos ist,
nötigt, sexuelle Handlungen (lesen Sie hierzu auch den Artikel mit weiteren Informationen: was ist eine sexuelle Handlung im Sinne des Gesetzes?) des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird nach § 177 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Strafhöhe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§ 177 Abs. 5 StGB).
Da bei solchen Sachverhalten im Regelfall nur zwei Personen beteiligt sind, kommt es häufig zu einer Konstellation Aussage-gegen-Aussage.
Hier sind dann zunächst die Angaben der/des vermeintlich Geschädigten sorgfältig zu analysieren. Nicht selten treten Widersprüche hervor, welche das behauptete Geschehen fraglich erscheinen lassen. Da die geschädigte Person zu dem behaupteten Übergriffe regelmäßig mehrmals aussagen muss, sind die einzelnen Aussagen zueinander ins Verhältnis zu setzen. Hier ist dann kritisch zu überprüfen, ob die Angaben nachvollziehbar erscheinen oder nicht. Die Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist es hierbei – natürlich nur, soweit die Tatvorwürfe von dem Beschuldigten bestritten werden -, die Angaben des vermeintlichen Opfers mit guten Argumenten anzuzweifeln.
Hervoragende Kenntnisse der Aussagepsychologie sind hier eine unabdingbare Voraussetzung erfolgreicher Arbeit. So sollte zwingend überprüft werden, ob die Angaben wissenschaftlichen Anforderungen an eine reale Aussage entsprechen. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die zu Tage tretenden Widersprüche aufzuzeigen und deren Ursache kritisch zu hinterfragen.
Bewertet man die Angaben der vermeintlich geschädigten Person als glaubhaft, so sollte ein offenes Gespräch zwischen Verteidiger und Mandanten erfolgen, in welchem der Mandant auf das Risiko des Bestreitens aufmerksam gemacht wird. Letztlich liegt die Wahl jedoch bei dem Mandanten, in dessen Dienst sich der Verteidiger letztlich stellen sollte. Jedoch sollte auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass in einigen Fällen das einräumen der Tatvorwürfe ein gängiger Weg sein könnte, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und im Ergebnis eine milde Strafe zu erhalten.
Bei Fragen zu diesem Delikt können Sie mich per E-Mail, unter der Telefonnummer
0201 / 799 160 04 oder über das Kontaktformular erreichen.
Aus dem Bereich "Sexuelle Nötigung" bearbeite ich häufig und erfolgreich Fälle, daher stehe ich Ihnen bei Rückfragen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.